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Verden [* 3] (1643 an Schweden). [* 4]
Württemberg. [* 5]
3) Pfalzgrafschaft.
Pfalz (Kurfürstentum).
4) Fürstentümer.
Brandenburg-Ansbach oder Quolzbach.
Dietrichstein.
Halberstadt. [* 7]
Henneberg (gefürstete Grafschaft).
Hersfeld [* 8] (zu Hessen-Cassel gehörig).
Hohenzollern-Hechingen.
" -Sigmaringen.
Lobkowitz.
Minden. [* 9]
Nassau.
Neuburg. [* 10]
Ratzeburg.
Simmern.
Sternstein (gefürstete Grafschaft).
Tirol [* 11] (gefürstete Grafschaft).
Veldenz (seit 1694 zu Kurpfalz, seit 1715 zu Hannover). [* 12]
Zweibrücken. [* 13]
5) Markgrafschaften.
Baden-Baden. [* 14]
" -Durlach.
" -Hochberg.
Brandenburg [* 15] (Kurfürstentum).
" -Kulmbach.
Mähren. [* 16]
6) Landgrafschaften.
Baar.
Hessen-Darmstadt.
" -Cassel.
Klettgau.
Leuchtenberg.
7) Grafschaften.
Barby (1659 ausgestorben).
Blankenburg (seit 1707 Fürstentum).
Bonndorf (seit 1612 zu St. Blasien).
Burgund (Freigrafschaft, zu Spanien). [* 17]
Diepholz.
Eberstein (seit 1660 zu Baden). [* 18]
Friedberg-Scheer (1787 gefürstet).
Fugger.
Fürstenberg (seit 1664 Fürstentum).
Gerolstein.
Görz. [* 19]
Gronsfeld.
Hallermund.
" -Münzenberg.
Hohenembs.
Hohen-Geroldseck.
Hohenlohe.
Hohenzollern.
Hohnstein.
Hoya.
Isenburg-Bürstein (seit 1744 Fürstentum).
Königsegg.
Königstein.
Krichingen.
Lamberg (seit 1707 Fürstent.).
Leiningen.
Limburg. [* 21]
Lingen.
Lippe. [* 22]
Löwenstein (seit 1711 Fürstentum)
Mark.
Mitterburg.
Mömpelgard.
Oldenburg. [* 23]
Ortenburg.
Ostfriesland (seit 1654 Fürstentum).
Öttingen.
Ranzau (seit 1650 Grafschaft).
Rappoltstein.
Ravensberg.
Schwarzburg-Rudolstadt (seit 1710 Fürstentum).
" -Sondershausen (seit 1697 Fürstentum).
Schwarzenberg (1670 gefürstet).
" -Gedern (seit 1742 Fürstentum).
Thengen (seit 1664 gefürstet).
Virneburg.
Waldburg.
Waldeck [* 25] (seit 1682 Fürstentum).
Wartenberg (seit 1707 Grafschaft).
Wernigerode. [* 26]
Wertheim (seit 1711 Fürstentum).
Wied.
Wittgenstein.
8) Herrschaften.
Argen.
Breiteneck.
Bretzenheim.
Dachstuhl. [* 27]
Dreyß.
Dyck.
Eglingen.
Eglof.
Ehrenfels.
Fagnolles (seit 1770 Grafschaft).
Freudenberg.
Gehmen.
Gundelfingen.
Hausen.
Hohenwaldeck.
Hörstgen.
Jever.
Justingen.
Landskron.
Lommersum (seit 1712 Grafschaft).
Mechernich.
Mindelheim.
Mylendonk.
Neustadt. [* 28]
Ollbrück.
Ottweiler.
Pappenheim.
Pyrbaum.
Reckheim.
Reichelsberg.
Reipoltskirchen.
Reuß [* 29] (seit 1773 bez. 1790 Fürstentum).
Rhade.
Rheda.
Rheingrafschaft.
Rhieneck.
Richold.
Rietberg.
Rothenfels.
Saarbrücken. [* 30]
Saarwerden.
Saffenberg.
Salm.
Sayn.
Schauen.
Schaumburg.
Schleiden
Schlenacken.
Schönau.
Schwabeck.
Seinsheim.
Speckfeld.
Sulzbürg.
Tettwang.
Wickerad.
Wiesensteig.
Wildenberg.
Winnenburg.
Wittem.
Wylre.
Besançon [* 33] (1643 zu Spanien).
Dortmund. [* 36]
Friedberg. [* 39]
Gengenbach.
Giengen.
Goslar. [* 41]
Hagenau [* 42] (1648 an Frankreich).
Heilbronn. [* 45]
Isny.
Kaufbeuren. [* 46]
Köln. [* 48]
Leutkirch.
Lübeck. [* 50]
Memmingen. [* 51]
Mühlhausen [* 52] (Thüringen).
Nordhausen. [* 53]
Nördlingen. [* 54]
Offenburg. [* 56]
Pfullendorf.
Ravensburg. [* 57]
Regensburg. [* 58]
Reutlingen. [* 59]
Rosheim (1648 an Frankreich).
Rotenburg.
Rottweil. [* 60]
Schweinfurt. [* 61]
Straßburg [* 63] (1681 an Frankreich).
Weil.
Weißenburg [* 65] (Elsaß, 1697 an Frankreich).
Weißenburg (Bayern). [* 66]
Wetzlar. [* 67]
Wimpfen.
Windsheim.
Worms. [* 68]
Zell.
B. Geistliche Gebiete.
1) Erzbistümer.
Köln | } |
---|---|
} Kurfürstentümer. | |
Mainz | } |
2) Bistümer.
Freising. [* 74]
Hildesheim. [* 75]
Konstanz. [* 76]
Lübeck.
Osnabrück. [* 79]
Passau. [* 81]
Schwerin. [* 82]
Worms.
^[Leerzeile und nachfolgende Überschrift]
Baindt.
Berchtesgaden (gefürstete Abtei).
Buchau. | |
---|---|
Cornelimünster.
Corvei.
Elchingen.
Fulda [* 86] (seit 1752 Bistum).
Gengenbach.
Gutenzell.
Heggbach.
Irsee.
Kaisersheim.
Marchthal.
Neresheim.
Ochsenhausen.
Ottobeuren.
Petershausen.
Prüm.
Quedlinburg. [* 88]
Roggenburg.
Roth.
Rottmünster.
Salmannsweiler.
Schussenried.
Ursperg.
Weißenau.
Werden.
Wettenhausen.
^[Leerzeile und nachfolgende Überschrift]
Propsteien.
Ellwangen.
Odenheim.
Weißenburg. ¶
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6) Vom Westfälischen Frieden bis zur Gründung des Deutschen Bundes, 1648-1815. (S. Karte II, 5 u. 6.) Durch den Abschluß des Westfälischen Friedens war die einheitliche Autorität des Kaisertums fast zu einer leeren Form geworden. Das Reich verwandelte sich mehr und mehr in einen losen Staatenbund, worin die einzelnen Reichsfürsten, insbesondere die mächtigern unter ihnen, gestützt auf die im Frieden erlangten Rechte, fast aller bisher durch die Reichsgewalt gebildeten Fesseln sich entledigten.
Nur ein Reichstag kam noch in alter Weise zu stande: ihn beendete der sog. «jüngste Reichstagsabschied» vom Der folgende erst 1663 der Türkenhilfe wegen von neuem einberufene Reichstag blieb dauernd bestehen (bis 1806); die Fürsten erschienen nicht mehr persönlich; sie sandten nur ihre Abgeordneten nach Regensburg. Die Verhandlungen wurden mit so pedantischer Umständlichkeit geführt, daß in dringenden Angelegenheiten keinerlei Hilfe mehr zu erwarten war.
Gemäß den Bestimmungen des Westfälischen Friedens hatte 6 Monate nach Auswechselung der Ratifikationen ein konstituierender Reichstag zusammentreten sollen, um die deutsche Verfassung im einzelnen zu beraten und neu festzustellen. Kaiser Ferdinand III. zog die Berufung dieses Reichstages so lange wie irgend möglich hinaus. Als die Versammlung 1653 und 1654 endlich stattfinden mußte, gelang es der österr. Partei, die Reform der Verfassung scheitern zu lassen. Um im Fürstenkollegium die österr.-kath. Majorität zu sichern, ernannte der Kaiser eine größere Zahl österr.
Adelsfamilien zu Reichsständen und setzte, dem bestehenden Recht entgegen, ihre Einführung in das Fürstenkollegium durch. Aus einem Wahlreiche wurde das Reich thatsächlich mehr und mehr zu einer österr. Erbmonarchie. Die österr. Erblande wurden von jeder Verpflichtung für das Reich losgelöst, während Deutschlands [* 91] finanzielle und militär. Kräfte für die Kriege und die Eroberungen der Habsburger fort und fort ausgenutzt wurden. Da von Wien [* 92] aus eine zeitgemäße große Reform, eine einheitliche und festere Zusammenfassung der deutschen Stämme fortan nicht mehr zu erwarten stand, so war es ein Glück für das Ganze, daß einzelne der kleinern Territorien zu lebensfähigen Staatswesen sich erweiterten und zum Teil sogar den Schutz der bedrohten Reichsgrenzen an einzelnen Stellen übernahmen.
Vorerst jedoch blieb, wenigstens im Westen, der Einfluß des Auslandes noch im Steigen. Auf die Politik und nicht minder auf die Bildung und Gesittung der Nation übten die Nachbarvölker, insbesondere die Franzosen, oft eine sehr unheilvolle Einwirkung aus. Da viele der kleinen Fürsten das 1648 erhaltene Bündnisrecht benutzten, um sich mit andern Staaten zu verbinden und gegen Subsidienzahlungen an deren Streitigkeiten teilzunehmen, so war die Folge, daß die europ. Kriege der nächsten Zeit zum guten Teil auf deutschem Boden ausgefochten wurden.
Besonders die Bayernfürsten sowie die geistlichen Herren am Rhein standen vielfach, selbst bei Reichskriegen, auf der Seite
Frankreichs. In der Hildesheimer
[* 93] Allianz (1652) vereinigten sich die niedersächs. Fürsten mit Schweden, und noch weit bedeutender
wurde die von Ludwig XIV. mit mehrern kleinen Rheinstaaten geschlossene Verbindung. Nach dem Tode Ferdinands
III. (1657) folgte ein Interregnum von 1 ¼ Jahr, während dessen das Reichsvikariat in Norddeutschland
von Kursachsen verwaltet
wurde,
während im deutschen Süden Pfalz und Bayern um dieses Vorrecht im Streite lagen. (Erst 1724 erfolgte zwischen den beiden
Wittelsbacher Häusern die Einigung, nach der beide gemeinsam das Amt des Reichsverwesers im Süden ausüben
sollten.) Drei Kurfürsten traten jetzt entschieden für die Wahl des franz. Königs zum Deutschen Kaiser ein.
Nur der Uneigennützigkeit Friedrich Wilhelms von Brandenburg verdankte Leopold I. die Krone. Die bei der Wahl unterlegene franz. Partei der Reichsfürsten bildete darauf den Rheinbund (1658), der bald durch Hinzutritt anderer Fürsten, auch der alten Hildesheimer Alliierten, im Westen und Nordwesten eine sehr bedeutende Ausdehnung [* 94] gewann. Nach dem Zerfall des Bundes (1667) blieben doch einzelne deutsche Staaten in Frankreichs Gefolgschaft, und erst nachdem der Große Kurfürst durch seine Unterstützung der Holländer 1672 ein rühmliches Beispiel gegeben, erfolgte 1674 die Kriegserklärung des Reichs gegen Frankreich.
Unter Montecuccoli, dann unter dem Großen Kurfürsten und Bournonville wurden anfangs nicht unbedeutende Erfolge errungen und das Elsaß in Besitz genommen. Gegen Ende des J. 1674 aber drängte der franz. Feldherr Turenne in einem glänzenden Vorstoß die Verbündeten über den Rhein zurück. Die Unentschlossenheit der österr. Heeresleitung, die Differenzen zwischen Bournonville und Friedrich Wilhelm und dann der Einbruch der Schweden in die Mark, der im Sommer 1675 die Brandenburger zur Rückkehr in die Heimat nötigte, all das hemmte und hinderte eine energische Kriegführung am Rhein. 1679 trat Leopold I. dem von Holland 1678 abgeschlossenen Frieden von Nimwegen [* 95] bei und überließ die bisher in span. Besitz befindliche Freigrafschaft Burgund sowie die Stadt Freiburg [* 96] im Breisgau an Frankreich.
Durch diesen Abfall von der gemeinsamen Sache wurde auch der Brandenburger genötigt, im Frieden von St. Germain-en-Laye fast alle den Schweden entrissenen Ostseelande zurückzugeben. Nachdem der Kaiser, mit Rücksicht auf die Türkenkämpfe, den Schutz und die Verteidigung des Reichs im Westen und im Nordosten preisgegeben und den bedeutendsten der Territorialfürsten, den Brandenburger, auf Frankreichs Seite gedrängt hatte, konnte Ludwig XIV. durch die berüchtigten Réunionskammern im Westen ein Stück deutschen Landes nach dem andern sich aneignen; im September 1681 nahm er auch Straßburg fort.
Eine große Zahl west- und süddeutscher Fürsten thaten sich nun gegen Frankreich zusammen und verbanden sich durch das Laxenburger
Bündnis (1682) auch mit Kaiser Leopold. Doch waren diese Verbindungen zu schwach, um dem mächtigen Frankreich mit Erfolg entgegenzutreten.
Daher ward 1684 ein 20jähriger Waffenstillstand zu Regensburg vereinbart, wonach alles bis zum Reunierte und außerdem
auch Straßburg bei Frankreich bleiben sollte, während Ludwig XIV. auf weitere Eroberungen in Deutschland
[* 97] zu verzichten versprach.
Mit Hilfe von zahlreichen deutschen, auch brandenb. Truppen wurde dann der Türkenkrieg glücklich zu Ende geführt; 1683 ward Wien befreit, 1686 Ofen gestürmt, im folgenden Jahre bei Mohacz, 1691 bei Slankamen, 1697 bei Zenta die Pforte besiegt und durch den Karlowitzer Frieden (1699) zur Preisgebung Ungarns genötigt. Die auch dem Reiche im Südosten von den Türken stets drohende Gefahr war seitdem für immer beseitigt. Inzwischen hatte Ludwig XIV. von neuem seine Hand [* 98] ausgestreckt ¶
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nach deutschen Ländern. Bei dem Aussterben der pfalzsimmernschen Linie, die den Kurhut trug, mußte Kurpfalz an den kath. Pfalzgrafen von Neuburg fallen. Doch Ludwig XIV. erhob für seine Schwägerin, die pfälz. Prinzessin Elisabeth Charlotte, Ansprüche auf das reiche pfälz. Erbe. Um dem franz. Angriff zu begegnen, vereinigten sich die süddeutschen Reichsstände 1686 in dem Bündnis von Augsburg, dem auch der Kaiser, Schweden und Spanien sich anschlossen und das sich 1689 durch den Beitritt von England, Holland, Savoyen zu der großen Wiener Allianz erweiterte.
Auch die Brandenburger fochten an der Seite der Alliierten (seit 1688), eroberten Kaiserswerth und Bonn, [* 100] die Residenz des mit Frankreich verbündeten Erzbischofs von Köln. Trotz mancher Erfolge brachte der Friede von Ryswijk (1697) nicht den erhofften Gewinn und keine Entschädigung für die furchtbare Verwüstung der Pfalz und der andern rhein. Lande. Im Innern des Reichs rief die Erhebung des Herzogs von Hannover zum Kurfürsten (1692) einen lange währenden erbitterten Streit hervor (s. Ernst August und Fürstenverein).
Die bald darauf folgende Wahl des Kurfürsten August von Sachsen [* 101] zum König von Polen sowie die Erwerbung der preuß. Königskrone durch den Brandenburger Friedrich III. trug nur dazu bei, die Auflösung des Reichs noch zu beschleunigen. Nachdem Kurfürst August II. von Sachsen dem luth. Glauben untreu geworden war (1697), ging die thatsächliche Führung des Corpus Evangelicorum im Reiche und am Reichstage von Sachsen auf Brandenburg über. In einen neuen schweren Krieg gegen Frankreich wurde das Deutsche Reich [* 102] von 1702 bis 1714 verwickelt durch die Ansprüche, die Österreich [* 103] auf das span. Erbe geltend machte (s. Spanischer Erbfolgekrieg), während gleichzeitig auch die deutschen Ostgrenzen im Nordischen Kriege (s. d.) von fremdem Kriegsvolk, von Russen, Polen und Schweden überschwemmt wurden.
Nach den glänzenden Siegen
[* 104] des Prinzen Eugen und Marlboroughs, und nachdem Österreich unter Kaiser Joseph I. eine sichere und
thatkräftige Aktionspolitik aufgenommen hatte, da schien es, als solle durch die Demütigung Ludwigs
XIV. Deutschland
endlich in den Niederbesitz der ihm entrissenen Westprovinzen und die kaiserl.
Gewalt wieder zu einem beherrschenden und leitenden Einfluß im Reiche gelangen. Doch all diese Hoffnungen zerschlugen sich,
als Kaiser Joseph plötzlich starb (1711). Sein Bruder Karl VI., der Nachfolger in Österreich und im Reiche,
dem bereits das span. Erbe zufallen sollte, war nicht fähig, die von Joseph verfolgten Bestrebungen mit sicherer Hand weiter
zu führen.
England und Holland verließen ihn im Utrechter Frieden (1713), da sie die Weltmonarchie Karls V. nicht erneuert sehen und nicht
die habsburg. Vorherrschaft in Europa
[* 105] befördern wollten. 1714 war der Kaiser genötigt, im Rastatter
Frieden und für das Reich im Frieden von Baden den Utrechter Bestimmungen beizutreten. Nach all den schweren Opfern trug Deutschland
aus dem langen Kriege keinerlei Gewinn davon, während Österreich in Italien
[* 106] und in den Niederlanden eine ganz bedeutende Machterweiterung
erhielt.
Nur im Osten wurden 1720 durch den Stockholmer Frieden zwischen Schweden und Preußen [* 107] die Grenzmarken Deutschlands weiter ausgedehnt. Als 1714 die Kurfürsten von Hannover die Nachfolge als Könige von England antraten, da ward auch das dritte und letzte evang. Kurfürstentum mit seinen polit. Hauptinteressen der Reichspolitik abgewendet und der europ. Politik zugeführt. Kaiser Karl VI. war während seiner Regierung (1711-40) hauptsächlich damit beschäftigt, bei dem bevorstehenden Aussterben der männlichen Linie der Habsburger seiner Tochter Maria Theresia die Nachfolge in allen österr.
Erblanden zu verschaffen. Um die 1713 aufgestellte Pragmatische Sanktion (s. d.) zu sichern und von den übrigen Mächten anerkannt zu sehen, wurden die mannigfachsten Unterhandlungen geführt und mehrere Provinzen geopfert, in der Hoffnung, dadurch die Garantien Frankreichs und Spaniens zu erlangen. Aber gerade Preußen, auf dessen unbedingte Zustimmung das meiste ankam, wurde vom Kaiserhofe mit Mißachtung und Undank überhäuft. Nach dem poln. Thronfolgekriege, 1733-38, in den durch Österreich auch das Reich hineingezogen wurde, gab Kaiser Karl ein deutsches Reichsland, Lothringen, dem poln. Kronprätendenten Stanislaus Leszczynski und dessen Erben, dem franz. Könige, preis gegen das von Frankreich später doch nicht eingehaltene Versprechen, die Pragmatische Sanktion anzuerkennen.
Im Innern des Reichs war die Regierungsweise Ludwigs XIV. maßgebend geworden, die franz. Günstlings- und Maitressenwirtschaft fand an den meisten deutschen Höfen Eingang; auch Bildung, Sitte und Mode ward in den herrschenden Kreisen der Gesellschaft nach franz. Vorbildern gestaltet. Nur das junge Königreich Preußen bot unter einer straff militär. Form, unter einem pflichtbewußten Fürstenhause das Bild einer fürsorglichen und sparsamen Regierung dar.
Die unter König Friedrich Wilhelm I. angesammelte und vorbereitete Kraft
[* 108] wußte sein Sohn Friedrich II.
zu benutzen, um den preuß. Staat zu einer europ. Großmacht und neben Österreich zu der führenden Macht in Deutschland
zu
erheben. Durch die zwei Schlesischen Kriege (s. d.) gelangte Preußen in den Besitz der reichsten deutschen Provinz Österreichs.
Das Hinausdrängen der Habsburger aus Deutschland
, das schon im Westfälischen Frieden mit der Abtretung
der österr.
Besitzungen im Elsaß begonnen hatte, wurde jetzt um ein Bedeutendes gefördert. Und neben dem Verlust Schlesiens war Österreich,
nach dem Aussterben des habsburg. Mannsstammes, auch noch von der weitern Gefahr bedroht, daß durch die 1742 einem Wittelsbacher,
Karl VII., zugewendete Kaiserkrone sowie durch die Ansprüche, die Bayern und Sachsen auf die österr. Erblande erhoben, das habsburg.
Haus schon damals gänzlich aus Deutschland
verdrängt und auf die Länder an der mittlern und untern Donau beschränkt würde.
Der thatkräftigen letzten Habsburgerin, der Kaiserin Maria Theresia und später ihrem nicht minder energischen
Sohne, Joseph II., hatte Österreich es zu danken, daß diese Gefahr im 18. Jahrhundert noch abgewendet wurde. Dagegen aber
drang Preußen mehr und mehr nach dem Westen, in die altdeutschen Lande, in das Herz des Reichs ein. Gegenüber dieser allgemeinen
Entwicklung des Verhältnisses zwischen Österreich, Preußen und Deutschland
strebten Maria Theresia und
Joseph II. danach, das drohende Hinausdrängen Österreichs aus Deutschland
zu hindern. Dafür streitet Maria Theresia unbeirrt
im Österreichischen Erbfolgekriege (1741-48) gegen den Wittelsbacher Karl VII. und die ihn unterstützenden Franzosen, sie
schlägt dessen Kaiserthron in Trümmer, sie sucht durch Einverleibung von Bayern den Süden Deutschlands
für immer an Habsburg zu ketten,
¶