Deutsche
Schiller-Stiftung, eine Stiftung zu Ehren Friedrich Schillers, die sich die Ausgabe stellt, solche hilfsbedürftige Schriftsteller und Schriftstellerinnen (sowie deren Hinterbliebene), «welche für die Nationallitteratur (mit Ausschluß der strengen Fachwissenschaften) verdienstlich gewirkt, vorzugsweise solche, die sich dichterischer Formen bedient haben», zu unterstützen. Die erste Anregung zu dieser Stiftung gab Julius Hammer im April 1855 in Dresden. Alsbald bildete sich daselbst ein Verein, der am 9. Mai 1855 (dem 50. Jahrestage von Schillers Tode) einen darauf hin gerichteten Aufruf erließ, der allerorten warme Aufnahme fand. In den meisten größern Städten Deutschlands bildeten sich entweder Zweigstiftungen oder man sammelte für die Deutsche Schiller-Stiftung Unter den Zweigstiftungen erlangte besonders die zu Weimar durch die Teilnahme des Großherzogs hervorragende Bedeutung. Die eigentliche Konstituierung der Deutsche Schiller-Stiftung erfolgte durch die Generalversammlung vom 8. bis 10. Okt. 1859 zu Dresden; als Vorort für die fünf nächsten Jahre wurde Weimar gewählt. 1860 betrug das Gesamtvermögen der Stiftung 70000 Thlr. Einen sehr bedeutenden Zuwachs erhielt es durch die 1859 vom Major Serre auf Maxen ins Leben gerufene und 1. Nov. 1860 zur Verlosung gelangte Nationallotterie («Schiller-Lotterie»), von deren Reinertrage (450000 Thlrn.) zwei Dritteile (300000 Thlr.) der Deutsche Schiller-Stiftung überwiesen wurden, während ein Dritteil (150000 Thlr.) die Tiedge-Stiftung erhielt. Nach Serre nennt sich seitdem die Dresdener Zweigstiftung: «Serrescher Zweig der Schiller-Stiftung». Vgl. Ziegler, Zur Geschichte der Schiller-Lotterie (8. Aufl., Dresd. 1864).
Die Deutsche Schiller-Stiftung ist seitdem auf 24 Zweigstiftungen angewachsen: Baden (Mannheim, Karlsruhe, Heidelberg), Berlin, Breslau, Brünn, Danzig, Darmstadt, Dresden, Frankfurt a. M., Graz, Hamburg, Hannover (Geschäftsort Nienburg), Köln, Königsberg, Leipzig, Linz, Lübeck, München, Offenbach, Prag, Salzburg, Stuttgart, Ukermark (Geschäftsort Prenzlau), Weimar und Wien. Nach den Satzungen wird von diesen Zweigstiftungen alle 5 Jahre eine zum Vorort erwählt. Vororte waren Weimar (1859-64; 1870-74; 1880-84; 1890-94), Wien (1865-69), Dresden (1875-79), München (1885-89). Die Leitung der Deutsche Schiller-Stiftung liegt in den Händen eines auf je 5 Jahre gewählten Verwaltungsrats von sieben Mitgliedern. Das Vermögen der Stiftung, das durch Hinzufügung eines Teils der Zinsen sowie durch mannigfache Zuwendungen und Vermächtnisse sich beständig vermehrt, belief sich nach dem Jahresbericht für 1893 auf 1589095 M. 13 Pf. und 117274 Fl. 65 Kr. österr. Währung nebst 2000 Frs. An Jahresbeiträgen lieferten die Zweigstiftungen an die Centralkasse einschließlich des Restbestandes und der Zinsen 60518 M. und 2573 Fl. Die Summe, welche der Vorort der Deutsche Schiller-Stiftung 1893 an Spenden verwendete, betrug 42300 M., die der Zweigstiftungen 9572 M. und 6579 Fl. 90 Kr. Nachdem 1869 das Princip der Öffentlichkeit eingeführt worden ist, werden die Namen der Bedachten jährlich in drei Gruppen, lebenslängliche (1893: 10300 M.), transitierende (1893: 20750 M.) und einmalige Unterstützungen (1893: 10250 M.), veröffentlicht.