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(lat. Lex, franz. Loi, engl. Law), der allgemeine Grund, aus welchem etwas
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im Mittelalter die von den Schöffen gegebene
Recht
snachweisung; dann überhaupt
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die auf die
Recht
spflege bezüglichen Gesetze; vielfach kurz und schlechthin
Militärstrafgesetzbuch, s. Militärgesetzgebung
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der Inbegriff derjenigen
Recht
snormen, durch welche die rechtliche Stellung
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(lat.), s. v. w. Strafgesetzbuch.
Reichsgesetzblatt, s. Reichsgesetz
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die von der gesetzgebende Gewalt des Deutschen Reichs für dasselbe erlassenen
Reichsgesetzbuch, s. Strafrecht
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(Kriminal
recht
, früher auch "peinliches Recht", lat. Jus poenale,
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umfassendes Gesetz über die von der Staatsgewalt zu ahndenden verbrecherischen
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für Deutschland vom 28. Sept. 1875, enthaltend alle gesetzlichen Bestimmungen