Titel
Deutscher
Orden [* 2] (Orden der Ritter des Hospitals St. Marien des deutschen Hauses oder der Deutschen zu Jerusalem, [* 3] später auch wohl Kreuzherren, Deutschherren und Marianer genannt), der jüngste der zur Zeit der Kreuzzüge im Heiligen Land entstandenen drei großen geistlichen Ritterorden. Bei der Belagerung von Akka im dritten Kreuzzug errichteten deutsche Kaufleute aus Lübeck [* 4] und Bremen [* 5] unter Leitung eines gewissen Siegebrand zur Pflege kranker Landsleute aus ihren Schiffssegeln Zelte zu einem Hospital.
Der Zeit und den Umständen gemäß wurde dies eine geistliche, klosterähnliche Stiftung und erhielt die Regeln der Johanniter, deren Meister die Oberaufsicht führen sollte. Bei ihrer Heimkehr übergaben die Kaufleute ihre Stiftung zwei Begleitern des Herzogs Friedrich von Schwaben, dem Kaplan Konrad und dem Kämmerer Burkhard, zu besserm Schutz; sie erhielt jetzt den Namen Hospital St. Marien der Deutschen zu Jerusalem, vielleicht in Anknüpfung an jenes ältere Hospital in Jerusalem, welches nach der Eroberung der Stadt durch Saladin (1187) den Deutschen verloren gegangen war, aber später nach der Wiederbefreiung der Stadt durch Kaiser Friedrich II. dem Deutschen Orden übertragen wurde.
Herzog
Friedrich nahm sich der frommen
Stiftung gern an und empfahl sie seinem
Bruder,
Kaiser
Heinrich VI.; auf sein Bemühen erfolgte
auch, wenngleich erst einige
Wochen nach seinem eignen
Tode, die päpstliche Bestätigung, Sofort und in den nächsten
Jahren flossen dem
Hospital weitere sehr reichliche
Schenkungen zu, zumal an Grundbesitz, zunächst in dem bald eroberten
Akka
selbst und in
Palästina
[* 6] überhaupt. Als die deutschen
Fürsten, welche 1197 nach dem
Heiligen Land gekommen waren, auf die
Nachricht vom
Tode des
Kaisers zur Heimkehr sich anschickten, verwandelten sie in
Akka, mit Beirat
der beiden ältern
Ritterorden und andrer geistlicher und weltlicher
Großen des
Orients, den Krankenpflegerorden
in einen geistlichen
Ritterorden.
Papst
Innocenz III. ging bereitwillig darauf ein und sprach seine Zustimmung in der
Bulle vom aus; zu
ihren drei Mönchsgelübden erhielten die Mitglieder des neuen
Ritterordens nun noch die
Regeln der
Templer,
d. h. die Verpflichtung zum Heidenkampf; als äußeres Zeichen ihrer Selbständigkeit wurde
ihnen eine eigne
Kleidung verliehen: der weiße
Mantel mit schwarzem
Kreuz.
[* 7]
Nunmehr wuchs der Orden schnell an Besitz und Macht. Den ersten Grundbesitz in Europa [* 8] hatte schon das Hospital durch Heinrich VI. in Unteritalien erhalten, und hier folgten dem gegebenen Beispiel die Vormünder Friedrichs II. und dann nicht minder dieser selbst; weiterer Besitz kam hinzu in Griechenland, [* 9] Spanien, [* 10] Frankreich, vorzugsweise und im reichsten Maß aber in Deutschland. [* 11] Die oberste Leitung der Angelegenheiten des gesamten Ordens führte der Hochmeister, an der Spitze größerer Bezirke standen Landmeister oder Landkomture, in jeder größern Burg waltete ein Komtur (Kommentur, commendator).
Aber keiner dieser Beamten
war in seinem Teil unumschränkt: wie dem
Hochmeister als ständiger
engerer Rat fünf
Großwürdenträger
und als weiterer das jährlich einmal zusammentretende große oder Generalkapitel zur Seite standen, so pflegte jeder Landkomtur
mit der Jahresversammlung seines Landkapitels
Rat, und jedem
Komtur ging der
Konvent der zu seiner
Burg gehörigen Orden
sritter
mit
Rat und That zur
Hand.
[* 12] Jene fünf obersten Beamten oder obersten Gebietiger waren: der Großkomtur, der die
Aufsicht über
den Ordensschatz und alle Vorräte zu führen und den
Hochmeister bei längerer
Krankheit oder
Abwesenheit
zu vertreten hatte;
der oberste Marschall, dem das ¶
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Kriegswesen (Burgen, [* 14] Kriegsgeräte, Waffenfabriken, Pferde [* 15] und Wagen), der oberste Spittler, dem die Krankenpflege und das ganze Spitalwesen, der oberste Trappier, dem die Beschaffung und Verteilung aller Kleidung, endlich der Treßler, dem die Verwaltung des gesamten Finanzwesens oblag. Diese und die Landmeister bildeten das Generalkapitel, die unter einem Landmeister stehenden Burgkomture sein Landkapitel. Das Generalkapitel hatte die maßgebende Mitwirkung an der gesetzgebenden Gewalt sowie bei der Entscheidung über Fragen von allgemeiner Wichtigkeit; es nahm die Rechenschaft entgegen, welche die zur Teilnahme berechtigten Gebietiger über ihre Amtsführung, zumal über Einnahmen und Ausgaben, abzulegen hatten, und wurde bei Ernennung, Absetzung und Beförderung derselben gehört.
Dem entsprachen die Machtvollkommenheit der Landkapitel: Rechenschaftsabnahme und Ein- und Absetzung derjenigen Beamten, über welche der Landmeister nicht allein, sondern eben nur mit Zustimmung seines Kapitels verfügen durfte, Beratung und Entscheidung über die innere Landesordnung und über die Verhältnisse zum Ausland. Die Beamten, die überdies als Mitglieder eines geistlichen Ordens zu unbedingtem Gehorsam gegen ihre Obern verpflichtet waren, blieben so lange in ihren Stellen, bis sie entweder untüchtig und unbrauchbar oder einer Beförderung würdig erschienen; der Hochmeister dagegen, der nur in ganz besondern Fällen abgesetzt werden konnte, wurde stets auf Lebenszeit gewählt und zwar auf einem Generalkapitel, meist auf einem dazu besonders berufenen, außerordentlichen. -
Die zur vollen Mitgliedschaft aufgenommenen Brüder, die rittermäßigen Standes sein mußten, zerfielen, dem doppelten Zweck
des Ordens entsprechend, in Ritterbrüder und Priesterbrüder; neben ihnen gab es, wie in allen geistlichen Körperschaften,
auch dienende Brüder niedern Standes (Graumäntler); zu gewissen Dienstleistungen (in den Hospitälern und
auf den Höfen) konnten auch weibliche Personen als Halbschwestern aufgenommen werden. Damit ferner der Orden mehr Leuten nütze
sein möge, wie es in den Statuten heißt, in Wirklichkeit aber wohl mehr, um die Verrichtung, für das Wohl des Ordens mitzuwirken,
auf weitere Kreise
[* 16] auszudehnen und um Erbschaften zu erlangen, war es auch weltlichen Leuten, verheirateten
und unverheirateten, gestattet, »die Heimlichkeit des Ordens zu empfangen«, ohne daß sie aus ihrem Stand austraten; zum Zeichen
trugen sie Kleider von geistlicher Farbe mit einem halben Kreuz. Genauere Einsicht in das Wesen und die Verwaltung des Ordens gewähren
die Statuten oder Ordensbücher, von denen das älteste vorhandene Exemplar (in deutscher
Sprache)
[* 17] der zweiten
Hälfte des 13. Jahrh. angehört.
Neben den oben angedeuteten Güterschenkungen liefen schon in den ersten Jahrzehnten des Bestehens des Ordens Verleihungen stattlicher Rechte und Privilegien durch Päpste, Kaiser und Könige her. Nach den päpstlichen Privilegien, welche in der Hauptbulle Honorius' III. vom zusammengefaßt sind, war die Stellung des Ordens zu Kirche und Geistlichkeit folgende: Von den Besitzungen, welche er bereits vor dem großen Laterankonzil von 1215 besaß, durfte niemand von ihm den Zehnten fordern, sondern nur von den später erworbenen;
nahm der Orden Geistliche, die nicht zu ihm selbst gehörten, an, so hatte über sie nicht der Diözesanbischof, sondern Meister und Kapitel die Jurisdiktion, andre bischöfliche Funktionen aber (Weihe von Altären und Kirchen, Einsetzung von Geistlichen und andre kirchliche Sakramente) standen dem Meister nicht zu, sondern blieben dem Bischof vorbehalten, allerdings zu unentgeltlicher Leistung;
in Gebieten endlich, die der Orden den Heiden abnahm, durfte er Kirchen und Kapellen anlegen, die nur dem päpstlichen Stuhl unterworfen sein sollten.
Vom König von Jerusalem erhielt der Orden, wie später auch in andern Ländern, Zollfreiheit und als Besserung seines Wappens auf seinem schwarzen Kreuz das goldene Kreuz Jerusalems (nach der Tradition 1219). Kaiser Friedrich II. verlieh ihm das Recht, Reichslehen und Allodien durch Schenkung oder Kauf an sich zu bringen, und gewährte dem Hochmeister sowie dem Landmeister in deutschen Landen eine bestimmt geregelte, sehr gastfreie Aufnahme am Hof. [* 18]
Als erste Vorsteher des Deutschen Ordens kennen wir aus der Zeit des Hospitals Siegebrand, Gerard (anderwärts Curandus) und Heinrich, dann Hermann Walpoto, dem in der Versammlung vom März 1198 die Meisterwürde übertragen wurde, und nach ihm Otto und Heinrich (anderwärts Hermann). Alle werden gelegentlich in Urkunden erwähnt, dagegen der letzte nur in schriftstellerischen Quellen; der Zusatz v. Bassenheim beim Namen des ersten Meisters sowie die herkömmlichen Familiennamen der andern und die bestimmten Daten für Anfang und Ende ihrer Regierungen gehören erst der Überlieferung des 15. Jahrh. an. Selbst von dem nächsten Meister, dem großen Hermann v. Salza, kennen wir nicht das Datum der Wahl, sondern wissen nur, daß er zum erstenmal urkundlich erwähnt wird.
In dem langen, erbitterten Streit zwischen Kaiser Friedrich II. und der Kurie, der beinahe das ganze Abendland zerriß und jeden Versuch, die Ungläubigen in Palästina mit vereinten Kräften zu bekämpfen, unmöglich machte, war und blieb Hermann v. Salza der entschiedene, unwandelbar treue Freund und Anhänger des Kaisers; aber dennoch wußte er sich auch durchaus die Achtung und Zuneigung der Päpste zu gewinnen und zu erhalten, so daß er mehrmals den Vermittler zwischen Kaiser und Papst spielen konnte.
Nicht bloß Privilegien wußte er seinem Orden zu gewinnen, sondern er legte auch durch ausgedehnten Landerwerb den Grund zu einer Macht und Bedeutung desselben, wie sie keiner der andern während der Kreuzzüge entstandenen Ritterorden auch nur annähernd erreicht hat. Der erste Erwerb freilich war nur vorübergehend. 1211 schenkte der König Andreas von Ungarn [* 19] dem Deutschen Orden das Land Burza in Siebenbürgen, um die Angriffe der wilden Kumanen abzuwehren und das Land selbst zu kultivieren.
Kaum aber hatte der Orden das Gebiet durch Anlegung von Burgen einigermaßen gesichert und Anbau und Kolonisation befördert, als der König es ihm wieder entriß. Daß es nach einigen Jahren der Dazwischenkunft und Ermahnung des Papstes gelang, den König zur Rückgabe des Landes und zur Erweiterung der Freiheiten und Gerechtsame des Ordens zu bewegen, half nicht viel; denn 1225 wurden die Ritter abermals durch den König aus dem Burzenland vertrieben und diesmal für immer.
Fast genau zu derselben Zeit gewann der Orden das Anrecht zu dem bedeutendsten und folgenreichsten Landerwerb. Seit mehreren Jahrzehnten waren die nördlichen Teilfürstentümer Polens von den durch frühere Angriffskriege gereizten heidnischen Preußen [* 20] in die äußerste Bedrängnis gebracht und standen ihnen zuletzt fast wehrlos gegenüber. Endlich entschloß sich der Herzog Konrad von Kujavien und ¶
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Masovien auf den Rat des Heidenbekehrers und ersten Bischofs der Preußen, Christian, der selbst vor ihnen hatte flüchten müssen, den Deutschen Orden zur Bekämpfung der gefährlichen Nachbarn herbeizurufen und ihm als Preis für die Hilfe nicht bloß das bereits zum polnischen Reiche gehörige, nur augenblicklich wieder abgerissene Kulmer Land als Eigentum zu verheißen, sondern ihm auch zur Eroberung aller preußischen Gaue seine Einwilligung zu gewähren. Doch durch das eben erfahrene Mißgeschick vorsichtig gemacht, ging der Hochmeister nicht eher auf das Anerbieten ein, als bis auch der Kaiser ihm den Besitz jener Lande, wenn er sie den Heiden abnähme, urkundlich zugesichert hatte. Im März 1226 verlieh Friedrich II. dem Hochmeister Hermann v. Salza und seinen Nachfolgern das Kulmer Land und Preußen und übertrug sie ihnen für den Fall der Eroberung als Lehen des Reichs.
Hierdurch erhielten die Hochmeister des Deutschen Ordens die Reichsfürstenwürde, in der sie nachher fast immer erscheinen, und wahrscheinlich fügten sie bei dieser Gelegenheit zu ihren alten Schildeszeichen noch den schwarzen Adler [* 22] hinzu. Die endgültige, wenngleich etwas beschränkte Zustimmung des Papstes ist erst in einer mehrere Jahre jüngern Urkunde ausgesprochen. (Das Genauere über Erwerbung, Eroberung und Verwaltung Preußens [* 23] durch den Deutschen Orden s. Ostpreußen, [* 24] Geschichte.)
Nach mehrjährigen Verhandlungen, durch welche genauere politische und kirchliche Abmachungen mit polnischen Fürsten und Bischöfen getroffen wurden, entsandte endlich der Hochmeister zu Anfang des Jahrs 1230 den Ordensritter Hermann Balk mit Rittern und Knechten zur Eroberung der übertragenen Lande und ernannte ihn zugleich zum Landmeister derselben. Anfangs waren die Unternehmungen des Ordens von großen Erfolgen begleitet, da man mit nicht allzu großer Anstrengung erst das Kulmer Land gewann, dann am rechten Ufer der Weichsel und Nogat hinab bis ans Frische Haff und endlich längs des Südufers des Haffs bis an den Pregel [* 25] und darüber hinaus bis ins Samland hinein vordrang.
Dabei hatte nur der westliche Nachbar, der Herzog Swantopolk von Pommern, [* 26] durch das schnelle Wachstum der neuen Macht erschreckt, ernsten und nicht ganz ungefährlichen Widerstand versucht, ward aber schließlich doch zum Frieden gezwungen. Die Preußen selbst unternahmen den ersten gemeinsamen und darum Erfolg verheißenden Widerstand erst, als bereits 30 Jahre gegen sie gekämpft und reichlich die Hälfte ihrer Gaue von den Fremden in Besitz genommen war. Sie fanden bei den stammverwandten Litauern Unterstützung; die Stellung der Polen war, wenn sie auch die Heiden nicht geradezu zu unterstützen wagten, gleichfalls aus wachsender Eifersucht mindestens zweideutig. 15 Jahre bedurfte der Orden, welcher beim Anfang der Empörung alles Gewonnene bis auf drei Punkte verloren hatte, um auf den frühern Stand zurückzukommen.
Nach weitern 8 Jahren, 1283, waren endlich auch die östlichen Landschaften, die zum größten Teil nicht von Preußen, sondern teils von Litauern, teils von den ebenfalls stammverwandten Jadzwingern bewohnt waren, erobert, so daß die Bezwingung und Gewinnung des ganzen Heidenlandes, bei welcher der Orden vielfach durch deutsche Kreuzfahrer unterstützt wurde, von der untern Weichsel bis etwa zur mittlern Memel [* 27] hin 53 Jahre erfordert hatte. Mit der Eroberung des Landes hielt die Kolonisation gleichen Schritt: von den unter großen Vergünstigungen hereingerufenen deutschen Einwanderern wurde eine ganze Reihe von Städten begründet, verwüstete Dörfer hergestellt und neue angelegt, Anziehenden ritterlichen Standes Grundeigentum gewährt, endlich auch solchen Eingebornen, die sich gutwillig unterwarfen, Landbesitz gelassen.
Während dieser Zeit war endlich auch der dritte große Landerwerb für den Deutschen Orden vor sich gegangen, indem der 1202 zur Bekämpfung der Liven, Kuren und Esthen gestiftete Orden der Schwertbrüder, der keine große Macht besaß und schließlich in die äußerste Gefahr gekommen war, mit päpstlicher Bewilligung 1237 in den Deutschen Orden übertrat und ihm seine Besitzungen und Anrechte zubrachte; der letztere gewann hierdurch Kurland, [* 28] Semgallen und Livland, während Esthland noch über ein Jahrhundert lang (bis 1346) im Besitz der Dänen blieb. (Genaueres s. unter Schwertbrüderorden und Livland.) Doch war dieser Zuwachs an Landbesitz und Streitkräften auf der andern Seite mit schlimmen Nachteilen verknüpft, indem der Orden durch ihn in ärgerliche Händel mit den dortigen Bischöfen, die eine wesentlich andre Stellung als die vier preußischen einnahmen, zumal mit dem Erzbischof von Riga, [* 29] dem Metropoliten für Livland und Preußen, verwickelt wurde und auch die Zahl der äußern Feinde wachsen sah.
Die Russen freilich kamen nur für den äußersten Osten in Betracht; aber die Litauer konnten ihre Angriffe leicht nach beiden Seiten hin machen, nach Livland wie nach Preußen. Um sie sobald wie möglich zu bezwingen, und um ihrer ursprünglichen Verpflichtung, der Bekämpfung der Heiden, auch weiterhin obzuliegen und sich so die fernere Unterstützung der Christenheit zu sichern, begannen die Ritter gleich nach der Unterwerfung Preußens Krieg gegen die Litauer und setzten denselben so lange fort, bis diese nach ihrer Vereinigung mit Polen (1386) und ihrer Bekehrung zum Christentum dem Orden an Macht gleich und gefährlich wurden.
In der zweiten Hälfte des 13. Jahrh. dehnten sich die Besitzungen des Ordens am weitesten aus: wir hören von Landkomturen von Livland, Preußen, Deutschland, Österreich, [* 30] Apulien, Sizilien, [* 31] Spanien, Romanien (griechisches Kaiserreich) und Armenien;
Palästina verwaltete der Hochmeister selbst;
mit der Zeit aber gingen die Besitzungen in allen diesen Ländern bis auf die ersten vier verloren.
Aus Palästina mußten die Ritter 1291 weichen, als Akka, der einzige Punkt, den die Christen so lange behaupteten, verloren ging. Nunmehr wurde der Hauptsitz des Ordens, das Ordenshaupthaus, nach Venedig [* 32] verlegt.
Von den Hochmeistern, die nach Hermann v. Salza, welcher zu Barletta in Apulien starb, während zweier Menschenalter an der Spitze des Ordens standen, läßt sich fast niemals die Regierungsdauer genau bestimmen. Hermanns nächster Nachfolger, Landgraf Konrad von Thüringen, der höchstens ein Jahr lang im Amt war, starb Es folgten Gerhard v. Malberg, der 1242 und 1243, Heinrich v. Hohenlohe, der 1245-48 erwähnt wird, Günther, von dem nur Name und Todestag bekannt sind, Poppo v. Osterna, der 1256 abdankte;
Anno v. Sangerhausen, [* 33] gewählt 1256, starb (oder 1274);
Hartmann v. Heldrungen starb
Burkard v. Schwanden resignierte 1290;
Konrad v. Feuchtwangen starb 1296;
Gottfried v. Hohenlohe, gewählt entsagte im Oktober 1303;
Siegfried v. Feuchtwangen, gewählt starb Der letzte der genannten Meister verlegte, da an eine Rückkehr nach Palästina nicht mehr ¶