Titel
Deutscher
Kaiser, der
Titel, welchen der an der
Spitze des
Deutschen
Reichs als Präsident des
Bundes stehende König von
Preußen
[* 2] führt. Wenngleich der Deutscher Kaiser
nicht der
Souverän des
Deutschen
Reichs ist, so stehen ihm doch sehr
wichtige Regierungsrechte zu. Er hat das
Reich völkerrechtlich zu vertreten,
Bundesrat und
Reichstag zu eröffnen und zu schließen,
den Reichskanzler und alle Reichsbeamten zu ernennen, die Reichsgesetze auszufertigen und zu verkündigen.
Seine
Anordnungen werden im
Namen des
Reichs erlassen und bedürfen zu ihrer
Gültigkeit der Gegenzeichnung
des Reichskanzlers (Reichsverfassung Art. 11-18). Ein Einspruchsrecht gegen übereinstimmende Gesetzgebungsbeschlüsse des
Bundesrats und
Reichstags steht dem Deutscher Kaiser
nicht zu (Art. 5); zu einer Kriegserklärung ist Zustimmung des
Bundesrats erforderlich,
außer wenn ein
Angriff auf das Bundesgebiet erfolgt (Art. 11). Ferner steht dem Deutscher Kaiser
im
Krieg und Frieden
der Oberbefehl über das deutsche Reichsheer zu (Art. 63); alle deutschen
Truppen verpflichten sich im Fahneneid, den
Befehlen
des
Kaisers Folge zu leisten (Art. 64).
Endlich kann der Deutscher Kaiser
, wenn die öffentliche Sicherheit in dem Bundesgebiete bedroht
ist, einen jeden
Teil desselben in Kriegszustaud erklären.
Das Wappen des
Kaisers ist dreifach, ein kleineres, ein mittleres und ein größeres. Das kleinere Wappen
[* 3] des
Kaisers zeigt einen goldenen, von der
Kette des
Schwarzen
Adlerordens umschlungenen Schild,
[* 4] worin der
Reichsadler sich befindet.
Auf dem Schilde ruht die Reichskrone. Das mittlere Wappen stimmt mit dem eben beschriebenen überein, wird aber von zwei
auf einer Marmorkonsole stehenden, mit Eichenlaub bekränzten und umgürteten, mit Keulen bewaffneten,
bärtigen wilden Männern gehalten. Das größere Wappen (s.
Tafel: Deutscher Kaiser.
Wappen,
Kronen
[* 5] und
Standarten,
[* 1]
Fig. 1)
sieht dem mittlern gleich; nur tragen die
Schildhalter, anstatt der Keulen, mit goldenen
Fransen eingefaßte, an goldenen Lanzenstangen
befestigte, nach außen abfliegende silberne
Standarten. Der
Schildhalter zur
Rechten hält die preuß.,
der zur Linken die brandenb.
Standarte. In ersterer ist der preuß.
Adler
[* 6] mit dem hohenzollernschen Stammschildlein
¶
mehr
belegt, in letzterer der brandenburgische goldbewehrte und gekrönte, auf den Flügeln mit goldenen Kleestengeln besteckte
rote Adler mit dem Wappenschilde der Burggrafen von Nürnberg:
[* 8] nämlich einem goldenen, von einer aus Rot und Silber gestückten
Einfassung umgebenen Schildlein, worin ein doppeltgeschwänzter, rot bewehrter, rot gezungter und rot gekrönter schwarzer
Löwe erscheint. Über dem Wappen erhebt sich das kuppelförmige, mit Hermelin ausgeschlagene Kaiserzelt
aus Goldstoff mit einem Muster, in dem der schwarze Reichsadler und die goldene Reichskrone abwechseln. Auf dem rot emaillierten
Goldreifen, welcher die Kuppel umschließt, steht in Goldschrift der preuß. Wahlspruch: GOTT MIT UNS. Auf der Spitze des Zeltes
ruht die Reichskrone, über der das Reichsbanner hervorragt. Letzteres zeigt unter den ausgespannten
Fittichen eines preuß. Adlers die deutschen Farben senkrecht nebeneinander: Schwarz-Weiß-Rot.
Die Reichskrone [* 7] (Fig. 2) besteht aus einem goldenen Stirnreif, der aus vier größern und vier kleinern abwechselnd nebeneinander gestellten, oben abgerundeten, mit Brillanten eingefaßten goldenen Schildchen gebildet ist. In den größern Schildchen zeigt sich ein aus Brillanten zusammengesetztes gerades Kreuz, [* 9] das in den untern Winkeln von zwei dergleichen Kreuzlein begleitet wird. In den kleinern Schildchen des Stirnreifs erscheint der ebenfalls aus Brillanten gebildete Reichsadler, über dessen Haupt ein achtstrahliger Stern schwebt. Auf den größern Schildchen ruhen vier goldene, reich verzierte Bügel, die im Scheitelpunkt, wo sie zusammentreffen, in ein Rankenornament endigen, auf welchem der blaue, in seinem Goldreif und Kreuze mit Steinen geschmückte Reichsapfel ruht. Aus der gelb gefütterten Reichskrone ragt eine Mütze aus Goldbrokat über die Schildchen des Stirnreifs bis zur halben Höhe der Bügel empor.
Die Krone der Deutschen Kaiserin
[* 7]
(Fig. 3) ist mit vier durch einen bekreuzten Reichsapfel überhöhten
Bügeln geschlossen und mit Brillanten und Rubinen reich verziert. Innerhalb der Krone befindet sich eine Mütze von Goldbrokat,
die bis zur halben Höhe der Bügel emporsteigt.
Die Standarte des Kaisers [* 7] (Fig. 4) ist gelb (golden), abwechselnd mit dem schwarzen, rot bewehrten Reichsadler (ohne Brustschild) und der goldenen Reichskrone bestreut; darauf liegt das Eiserne Kreuz, dessen Arme die Ränder der Standarte berühren. Es trägt den Wahlspruch: GOTT MIT UNS, und die Jahreszahl 1870. Auf der Mitte des Kreuzes ruht, von der Kette des Schwarzen Adlerordens umschlungen, das mit der Reichskrone bedeckte kleinere Wappen des Kaisers.
Die Standarte der Kaiserin
[* 7]
(Fig. 5) zeigt auf gelbem (goldenem) mit rot bewehrten schwarzen Adlern, deren 16 in voller Gestalt
sichtbar sind, bestreutem Stoffe den mit der Krone der Kaiserin
besetzten, von der Kette des Schwarzen Adlerordens umgebenen Schild
des kleinern kaiserl. Wappens. Im Obereck an der Standartenstange befindet
sich das Eiserne Kreuz mit Krone, dem Buchstaben W und der Jahreszahl 1870.
Über die amtliche Bezeichnung der frühern Kaiser s. Deutscher König.