Deutscher
König
(Rex
Germaniae oder
Rex Germanorum) wird seit dem 11. Jahrh. bisweilen als
Titel der deutschen Herrscher
gebraucht.
Noch nach dem Erlöschen der
Karolinger und der Begründung des
Deutschen
Reichs durch
Heinrich
I. (919-936), den ersten wirklichen deutschen König
, nannten sich die
Könige von
Deutschland
[* 2]
»Könige der
Franken« oder schlechtweg
»Könige«. Seitdem sich
Otto I. 962 zum römischen
Kaiser (s.
Kaiser) krönen lassen, das
Heilige
Römische Reich
[* 3] deutscher
Nation
gegründet und seinen Nachfolgern in der deutschen
Krone das Anrecht auf den römischen Kaisertitel erworben
hatte, wurde von den Herrschern nach der Kaiserkrönung immer der
Titel
»Römischer
Kaiser« gebraucht und vor derselben der
Titel
»Römischer König«
(Rex Romanorum) üblich.
Diesen führten auch die Söhne von Kaisern, welche bei deren Lebzeiten zu Nachfolgern gewählt und gekrönt worden waren, während später für die römischen Kaiser und auch für die nicht zu Kaisern gekrönten Könige immer öfter der Ausdruck »Deutscher Kaiser« angewendet wird. Die deutschen Könige wurden gewählt, seit dem 12. Jahrh. von einer beschränkten Zahl Fürsten (s. Kurfürsten) und in Frankfurt [* 4] a. M. Die Krönung fand in Aachen, [* 5] der Residenz Karls d. Gr., zuerst durch den Erzbischof von Mainz, [* 6] seit dem 11. Jahrh. durch den von Köln [* 7] statt. Eine feste Residenz hatten die deutschen Könige nicht.
Vgl. Waitz, Deutsche [* 8] Verfassungsgeschichte, Bd. 6 (Kiel [* 9] 1875).