Deutsche
freisinnige
Partei
nannte sich die durch
Vereinigung der Fortschrittspartei
(s. d.) und der Liberalen
Vereinigung (s.
Secessionisten) gebildete polit. Partei.
Ihr Programm betonte die
Entwicklung eines wahrhaft konstitutionellen
Verfassungslebens, forderte ein verantwortliches Reichsministerium, Sicherung der Wahlfreiheit, Bekämpfung
des
Staatssocialismus und jeglicher Fesselung des Erwerbs- und Verkehrslebens, Entlastung der
notwendigen Lebensbedürfnisse,
möglichste
Abkürzung der Militärdienstzeit u. a. Die
Fraktion konstituierte sich im
Reichstag 17. März in der
Stärke
[* 3] von 99 Mitgliedern.
Der Einfluß des bisherigen Führers der Fortschrittspartei
, Eugen
Richters, überwog sehr bald. Die Neuwahlen
von 1884 brachten der
[* 4] Deutsche freisinnige Partei
nur 65
Mandate, die von 1887 nur 32. Auch in diesem neuen
Reichstag hielt die Partei
ihren
Widerspruch
gegen das Septennat (s. d.) aufrecht.
Über die Hoffnungen, mit denen sich ein
Teil der Partei
während der kurzen Regierungszeit
Kaiser
Friedrichs getragen hatte, brachte die
Broschüre «Auch ein Programm aus den 99
Tagen» (Berl. 1888)
Enthüllungen, deren Richtigkeit von der Partei
indes lebhaft bestritten wurde.
Während sie im übrigen an ihrem Programm von 1884 festhielt und auch der
Kolonialpolitik nur geringe
Mittel gewährte, stimmte
sie den kaiserl.
Erlassen vom und der Arbeiterschutzgesetzgebung principiell zu. 1890 gewann
sie 64
Mandate, zu denen durch Nachwahlen noch 4 hinzukamen. Infolge von Meinungsverschiedenheiten über die Militärvorlage
trennte sich die Deutsche freisinnige Partei
in 2 Gruppen, die freisinnige
Volkspartei, die unter
Führung
Richters gegen die Militärvorlage
stimmte und bei den Neuwahlen 23
Mandate erhielt, und die freisinnige
Vereinigung, die unter Rickerts
Führung
für die Heeresvermehrung eintrat und 13
Mandate bekam. Im preuß. Abgeordnetenhaus war ihre
Stärke 1885: 43, 1888: 29 Mitglieder; 1893 erhielt
hier die freisinnige
Volkspartei 14, die freisinnige
Vereinigung 6
Mandate.