Titel
Deutsche
[* 2]
Erziehungs- und
Schulgesch
ichte. Die
Gesellschaft für
u. S., deutsche Erziehungs- und Schulgesch
ichte, Ende 1890 in
Berlin
[* 3] zusammengetreten, ist aus
dem bereits früher erwähnten Unternehmen der
»Monumenta
Germaniae paedagogica« von
Karl Kehrbach hervorgegangen.
Der Grund
gedanke dieses Sammelwerkes ist, die gesamte
Entwickelung des deutschen
Erziehungs- und
Unterrichtswesens in ihren
wesentlichen
Manifestationen ohne Vorzug einer besondern Schulart, eines besondern Zeitraumes oder Bekenntnisses, überhaupt
ohne jeden Parteistandpunkt vorzuführen.
Gegenstände der Veröffentlichung sollen daher sein:
1) Schulordnungen, kirchliche, staatliche, gemeindliche 2c.;
2) Schulbücher, soweit sie eine Zeit und
ihren
Geist besonders deutlich ausprägen;
3) theoretische pädagogische Aufsätze der Schulmänner eines bestimmten Zeitalters;
4) sonstige Urkunden pädagogischer Art sowie Selbstbiographien, Schulkomödien, Schulreden, Tagebücher, allerlei Akten. Daneben auch allerhand gelegentliche Notizen, bildliche Darstellungen sowie Gesetze, Urkunden, Inschriften, die mittelbar mit dem Schulwesen in Beziehung stehen. In der kurzen Zeit von 1885 bis 1890 sind zehn Bände veröffentlicht worden, über die bereits im vorigen Jahres-Supplement (Bd. 18, S. 687) berichtet worden ist. Bei der großartigen Anlage des Sammelwerkes mußte man sich bald sagen, daß auf die Dauer dessen Ansprüche Kraft [* 4] und Vermögen einzelner Privatpersonen übersteigen würden.
Die 38. Versammlung deutscher
Philologen und Schulmänner in
Gießen
[* 5] (1885) beschäftigte sich daher mit
der Angelegenheit und erbat durch ihren
Ausschuß vom
Reichskanzler eine fortlaufende
Beihilfe aus Reichsmitteln. Diese ward
leider aus dem formellen Bedenken abgelehnt, daß
Schul- und Erziehungs
wesen nicht Angelegenheit des
Reiches, fondern der einzelnen
Staaten wären. Die 39. Versammlung der Philologen und Schulmänner zu Zürich
[* 6] (1887)
beschloß daher die
Gründung einer eignen
Gesellschaft für
u. S., deutsche Erziehungs-
und Schulgesch
ichte, die als eine der ersten und wesentlichsten Aufgaben die
Förderung des Kehrbachschen Sammelwerkes übernehmen sollte. Ein besonderer
Ausschuß wurde gewählt, um die Angelegenheit
weiter zu bearbeiten, bestehend aus den Mitgliedern: K. Kehrbach-Berlin, Prof.
Kluge-Jena, Prof.
Langlotz-Hameln (inzwischen verstorben),
Professor
Reifferscheid-Greiftwald, Gymnasialdirektor Uhlig-Heidelberg, Gymnasialdirektor
Wirz-Zürich. Neben diesem entstand 1889 ein Ortsausschuß in
Berlin, als dem künftigen Sitz der
Gesellschaft, dem aus allen
Kreisen des Unterrichtswesens, dem Kirchenwesen und der
Theologie beider Hauptbekenntnisse, der
Universität 2c. bewährte
Kräfte
beitraten. Am endlich fand in
Berlin die begründende Versammlung statt, in der die
Satzungen
der
Gesellschaft für
u. S. deutsche Erziehungs-
und Schulgesch
ichte endgültig festgesetzt wurden.
Nach diesen ist (§ 1)
Zweck der
Gesellschaft die systematische und allseitige Erforschung der deutschen
Erziehungs- und Schulgesch
ichte
durch möglichst vollständige Sammlung, kritische Sichtung und wissenschaftliche Veröffentlichung des
in
Archiven zerstreuten
Materials, soweit es Bezug hat auf
Erziehung und
Unterricht in den
Ländern deutscher
Zruige. Die Erreichung
dieses
Zweckes (§ 2) wird angestrebt durch Sammlung von: a) Schulordnungen (von
Staaten,
Kirchen,
Gemeinden,
Genossenschaften,
einzelnen
Personen) nebst internen Schulgesetzen, Bestallungsbriefen,
Breven,
Bullen,
Kapitularien, Eidesformeln, bischöflichen
Niederlassungsbestätigungen, Ordenskonstitutionen,
¶
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Stundenplänen, Synodal- und Besoldungsakten, Rechnungen, Quittungen, Visitationsprotokollen 2c.; b) Schulbüchern; c) pädagogischen Miszellaneen, wie Biographien und Tagebüchern von hervorragendem pädagogischem Wertes bildlichen Darstellungen, Matrikeln, Schulkomödien und Schulaufführungen jeder Art, Schulreden, pädagogischen Gutachten und Akten über Erziehung und Unterricht, endlich Tischzuchten und ähnlichem, einschließlich einzelner hergehöriger Notizen aus Briefen, Chroniken, Epithalamien und Evicedien, Inschriften, Testamenten, Seelenbüchern, Urkunden, Zinsbüchern 2c. Die der Gesellschaft zugewandten Materialien (§ 3) werden zu einem Archiv und einer Bibliothek vereinigt.
Sitz der Gesellschaft (§ 4) ist Berlin. Sie wird vertreten (§ 5) durch die jährlich im Oktober zusammentretende Generalversammlung und das von dieser alle drei Jahre neugewählte Kuratorium, das seinerseits in Vorstand, Redaktions- und Finanzausschuß sich gliedert (§ 6-7). Die Mitgliedschaft (§ 8-9) wird erworben durch einmaligen Beitrag von 100 Mark oder jährlichen von 5 Mk. Die vom Redaktionsausschuß beschlossenen Veröffentlichungen (§ 13) erscheinen unter dem Titel: »Monumenta Germaniae paedagogica« oder, wenn sie von zu geringem Umfang sind, um selbständig aufzutreten, in den »Mitteilungen der Gesellschaft 2c.« Diese sollen in zwanglosen Heften jährlich 2-4 mal erscheinen.
Sie werden enthalten: Ergänzungen zu den einzelnen Bänden der »Monumenta«, Berichte über den Stand der Arbeiten und sonstigen Vereinsangelegenheiten, Urkunden, Regesten, Übersichten verschiedener Art, Anfragen der Mitglieder, Aufrufe u. dgl. Jedes Mitglied erhält (§ 14): a) unentgeltlich die »Mitteilungen der Gesellschaft 2c.«; b) das Recht, die sonstigen Veröffentlichungen der Gesellschaft zu drei Vierteln des Ladenpreises unmittelbar vom Vorstand zu beziehen.
Der provisorische Vorstand der Gesellschaft besteht aus dem Vorsitzenden: Geheimen Oberregierungsrat Höpfner (Kultusministerium),
dessen Stellvertreter: fürstbischöflichen Delegat und Propst zu St. Hedwig, Jahnel, den beiden Schriftführern:
Kehrbach und Stadtschulinspektor Fischer, dem Kassierer: Seminaroberlehrer Fechner, sämtlich zu Berlin. Als erstes Lebenszeichen
hat dieser Vorstand der 41. Versammlung der deutschen
Philologen und Schulmänner zu München
[* 8] 1891 ein Probeheft der »Mitteilungen
2c.« gewidmet, das, nicht am wenigsten wegen der regen Beteiligung süddeutscher
Kräfte an einem Unternehmen,
dessen Mittelpunkt und Leitung in Berlin liegt, die besten Aussichten auch für diese kleinern Mitteilungen der Gesellschaft
erweckt. Ein zweites Heft ist inzwischen gefolgt.