Deutsche
[* 2]
Farben. Die alte deutsche
Reichssturmfahne bestand aus einem goldenen
Banner mit einem zweiköpfigen schwarzen
Adler
[* 3] im
Felde, der des
Kaisers Hauswappen auf der
Brust trug; sie wurde an roter
Stange mit silberner
Spitze getragen. Dieselbe
bestand bis zum
Ausgang des
Mittelalters, als
Reichsfarben galten nach ihr
Schwarz und
Gelb
(Gold).
[* 4] Erst die
aus der patriotischen
Begeisterung der
Freiheitskriege hervorgegangene deutsche
Burschenschaft wählte 1815 die
Trikolore »Schwarz-(Karmesin)
Rot-Gold« als
Symbol des deutschen
Vaterlandes zu ihrem
Abzeichen. Ob bei dieser
Wahl nur der zufällige
Geschmack eines patriotisch
begeisterten Mädchens (Amalie Nitschke), welche der Studentenschaft
Jenas die erste schwarz-rot-goldene
Fahne verehrte, oder
das alte
Reichsbanner, dessen goldenes
Feld häufig auch von einem roten
Streifen durchzogen war, den
Ausschlag gegeben, gilt
als streitige
Frage.
Die bald eintretende Verfolgung der
Burschenschaften als des
Herdes demagogischer
Umtriebe zog jedoch auch deren
Abzeichen in
ihren Bereich, und ein Bundesbeschluß vom verbot das Tragen von
Bändern,
Kokarden etc. in diesen
Farben.
Gerade die Bedeutung, welche sie hierdurch erlangten, bewirkte, daß die liberalen deutschen
Patrioten
Schwarz-Rot-Gold
als die
Nationalfarben anerkannten, und verhalf ihnen in der
Bewegung von 1848 zu glänzendem
Sieg. Am 9. März d. J. wurde durch
Bundesbeschluß der alte deutsche
Reichsadler mit der
Aufschrift
»Deutscher Bund« als Bundeswappen angenommen
und gleichzeitig damit die
Farben
Schwarz-Rot-Gold zu
Farben des
Deutschen
Bundes erhoben.
Jedoch mit Reaktivierung des
Deutschen
Bundes fand diese Glanzperiode der deutschen
Farben bereits ihr Ende, ja in verschiedenen
Staaten verfiel das Tragen derselben von neuem der polizeilichen Verfolgung. Erst bei Wiederbeginn der nationalen
Bewegung wurde die »deutsche
Trikolore« von neuem zum Nationalsymbol erhoben, und während des
Frankfurter Fürstentags 1863 wehten
sie stolz über dem Sitz der
Bundesversammlung. 1866 wurden sie dann offiziell von den
Bundesregierungen, welche sich gegen
Preußen
[* 5] erklärt hatten, als gemeinsames Zeichen anerkannt, und das 8. deutsche
Armeekorps, die »deutsche
Reichsarmee«,
trug im
Kriege gegen
Preußen als
Feldzeichen eine schwarz-rot-goldene
Armbinde. Als die preußenfeindliche
Partei in
Deutschland
[* 6] unterlag, ward bei der
Gründung des Norddeutschen
Bundes die
Trikolore
»Schwarz-Weiß-Rot« (die beiden ersten
Farben offenbar
mit Rücksicht auf die
Landesfarben
Preußens,
[* 7] die letzte, weil sie in den
Landesfarben mehrerer andrer
Staaten vorkommt) zum
offiziellen
Banner des
Bundes bestimmt und ging von ihm 1871 auf das neue
Deutsche Reich über. -
Schwarz-Rot-Gold
(Gelb) ist
Landesfarbe der reußischen Fürstentümer,
Schwarz-Gold-Rot diejenige des
Königreichs
Belgien.
[* 8]
Vgl.
Fürst
Hohenlohe, Die deutschen
Farben
Schwarz-Gold-Rot (Stuttg. 1866);
Hildebrandt, Wappen [* 9] und Banner des Deutschen Reichs (Berl. 1870);
Pallmann, Zur Geschichte
der deutschen
Fahne und ihrer
Farben (das. 1871);
»Die Kaiserfarben«
(Wiesbad. 1871).