Detraktrecht
,
das Recht des Staates, einer Stadt oder Gutsherrschaft, von Auswandernden (sog. detractus personalis) ein Abzugsgeld (s. d.), gabella emigrationis, oder von einem nach dem Auslande gehenden Nachlaß (sog. detractus realis) einen Abschoß (s. d.), gabella hereditaria, zu fordern. ¶
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von"Detraktrecht"
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