[* 1] Haupt- und Residenzstadt des Fürstentums Lippe, freundlich gelegen am östlichen Fuß des Teutoburger Waldes,
zwischen der Werre und einem linken Seitenbach (Berlebecke), an der Linie Herford-Detmold der Preußischen Staatseisenbahn,
hat eine reformierte, eine lutherische und eine katholische Kirche, ein altes Residenzschloß im Renaissancestil, ein neues
Palais (Residenz des Fürsten), einen großen Park auf dem Büchenberg mit dem fürstlichen Mausoleum, ein Theater, Landkrankenhaus,
Zuchthaus, Gasbeleuchtung und (1880) mit der Garnison (1. Bataillon Nr. 55) 8053 meist protest. Einwohner,
welche Bierbrauerei, Fabrikation von Etiketten, Steinnußknöpfen, Tabak und Zigarren, Bildhauerei in Holz und Stein u. a. betreiben.
Detmold ist Sitz der Landesbehörden, eines Landgerichts (für die neun Amtsgerichte zu Alverdissen, Blomberg, Detmold, Hohenhausen, Horn,
Lage, Lemgo, Örlinghausen und Salzuflen), eines Amtsgerichts und hat ein Gymnasium, ein Realprogymnasium,
eine höhere Töchterschule, ein Lehrerseminar mit Taubstummenanstalt, eine Gewerbeschule, ein Waisenhaus, eine öffentliche
Bibliothek und ein naturhistorisches Museum. Die städtischen Behörden bestehen aus dem Magistrat von 5 und dem Stadtverordnetenkollegium
von 18 Mitgliedern; die Presse ist vertreten durch drei Zeitungen. - Zwischen Detmold und Horn, auf dem sogen.
Winnfeld, fand nach gewöhnlicher Annahme die Varusschlacht statt.
Aus Karls d. Gr. Zeit ist Theotmalli, Thiatmelle (»Volksgericht«)
als Schauplatz eines Siegs über die Sachsen (Mai 783) bekannt. 1011 schenkte König Heinrich II. den Gau von an das Bistum Paderborn,
welches später die edlen Herren von Lippe damit belehnte. Um 1350 erhielt Detmold unter der Regierung des Grafen
Otto von Lippe Stadtrechte. Während der Soester Fehde wurde es 1447 von den hussitisch-böhmischen Kriegshorden erobert, 1547 mit
der Burg durch einen Brand zerstört. Simon V. (gest. 1536) erbaute das jetzige Schloß und umgab es mit Wall und Graben. Detmold ist
Geburtsstadt der Dichter Grabbe und Freiligrath. 5 km von der Stadt liegt die Grotenburg mit dem kolossalen Hermannsdenkmal,
dessen Besuch der Stadt zahlreiche Touristen zuführt, und 7 km das fürstliche Jagdschloß Lopshorn mit Gestüt.
Vgl. Thorbecke,
Reisehandbuch für den Teutoburger Wald, Detmold etc. (Detm. 1882).
Johann Hermann, Mitglied der deutschen Nationalversammlung, geb. zu Hannover, widmete sich in Göttingen
und Heidelberg juristischen Studien, ließ sich 1830 in Hannover als Advokat nieder, beschäftigte sich aber nebenbei viel mit
Kunststudien und schrieb eine »Anleitung zur Kunstkennerschaft« (Hannov.
1833, 2. Aufl. 1845), einen Lokalscherz voll frischen Humors und scharf einschneidender Satire. Auch für
Poesie hatte er Interesse und war mit Heinrich Heine befreundet.
Nach Aufhebung des hannöverschen Staatsgrundgesetzes 1838 zum Deputierten der Stadt Münden erwählt, beteiligte er sich an
dem passiven Widerstand gegen die
neue Verfassung sowohl in der Kammer als in Zeitungskorrespondenzen und Privatbriefen
und ward deshalb von der Regierung auf alle Weise verfolgt und 1843 zu einer Gefängnis- und Geldstrafe verurteilt. Er veröffentlichte
damals die »Randzeichnungen« (Braunschw.
1843), die zu dem Besten im Genre der feinen Satire gehören.
Konservativen Grundsätzen huldigend, zeigte er sich den revolutionären Bewegungen von 1848 entschieden abgeneigt, und im
Mai 1848 im Osnabrückschen in die deutsche Nationalversammlung gewählt, schloß er sich der äußersten Rechten an. Als Mitglied
des Verfassungsausschusses gehörte Detmold zu den wenigen, die sich aufs entschiedenste den Grundrechten und dem Verfassungsentwurf
widersetzten und an dem Vereinbarungsstandpunkt festhielten. Viele Gegner machte er sich damals durch die Satire »Thaten
und Meinungen des Herrn Piepmeyer« (Frankf. 1849). In der Oberhauptsfrage opponierte er entschieden dem preußischen Kaisertum.
Daher ließ er sich auch bewegen, nach Ablehnung der Kaiserkrone durch Friedrich Wilhelm IV. und dem Rücktritt Gagerns in das
vom Reichsverweser gebildete neue Ministerium einzutreten, welches Österreich die Rückkehr zu den alten Verhältnissen
ermöglichen sollte. Er übernahm das Portefeuille der Justiz, bald darauf, nach Grävells Austritt, auch noch das des Innern
und hielt allen Versuchen gegenüber, das Ministerium und mit ihm den Reichsverweser zum Rücktritt zu bewegen, so lange stand,
bis der Reichsverweser selbst die Gewalt der Bundeszentralkommission übergab. Detmold ging nach
Hannover zurück und wurde bald darauf vom König zum hannöverschen Bevollmächtigten bei der provisorischen Bundeszentralkommission,
nachher zum Gesandten beim Bundestag ernannt. In dieser Stellung wirkte er dahin, das Bundesrecht wieder zum Ausgangspunkt der
Ordnung der deutschen Verhältnisse zu gewinnen. Durch das Ministerium Münchhausen von seinem Frankfurter Posten abgerufen,
kehrte Detmold im Juli 1851 nach Hannover zurück, wo er starb.