Desuetūdo
(lat.), die Aufhebung eines Rechtssatzes durch Gewohnheit, der Rechtssatz mag ein Gesetz sein oder auf Gewohnheit beruhen. So wurden viele harte Strafen der Carolina (s. d.) dadurch beseitigt, daß thatsächlich nicht mehr darauf erkannt wurde.
Neuere Gesetze haben mehrfach die Beseitigung ihrer Bestimmungen durch Gewohnheitsrecht untersagt. (S. Abrogieren.)