Destination
du
père
de
famille
(frz.; lat.
destinatio
patris familiae), im franz.
Recht (der
Sache nach auch im gemeinen
Recht, im Gebiet des
Preuß.
Landrechts und im
Bürgerl. Gesetzbuch des
Königreichs
Sachsen
[* 2] anerkannt) eine Art der
Bestellung von Grunddienstbarkeiten
(Servituten).
Wenn der
Eigentümer bei der Abveräußerung eines Grundstücks im Verhältnis zwischen diesem und dem zurückbehaltenen
Grundstück eine Einrichtung bestehen läßt, wie sie bei einer ständigen und offenen
Servitut zwischen dem herrschenden
und dienenden Grundstück thatsächlich besteht, so vertritt der aus dieser Einrichtung sich ergebende Wille des Hausvaters
die
Stelle eines
Titels zur
Servitut
(Code civil Art. 692, 693).