Despotismus
(Despotie, griech.), diejenige
Regierungsform, bei welcher lediglich der
Wille und die
Willkür des Herrschers
entscheiden. Man bezeichnet damit den höchsten
Grad und die
Ausartung eines autokratischen oder absolutistischen
Regierungssystems (Tyrannis, Willkürherrschaft). Aber nicht nur in der
Monarchie ist ein Despotismus
möglich; auch in der
Republik
können Gewalthaber zeitweise despotisch auftreten, wenn es ihnen gelingt, lediglich nach ihrem
Willen die
Geschicke des
Volkes
zu bestimmen.
In der
Regel spricht man allerdings von Despotismus
in der Bedeutung von Fürstendespotismus, und man nennt denjenigen
Despotismus
, welcher im 17. und 18. Jahrh. in den meisten deutschen Territorien zu
finden war, einen patriarchalischen Despotismus
, weil damals das
Verhältnis zwischen
Landesherrn und Landeskindern in der That vielfach
einen gewissen patriarchalischen
Charakter angenommen hatte. Auch in Rußland, der eigentlichen
Heimat
des Despotismus.
(»Despotisme tempéré par l'assassinat«, Despotismus
durch
Meuchelmord gemäßigt), hat derselbe mildere
Formen angenommen, so daß man jetzt wohl auch mit Beziehung auf das
russische Reich
von einem aufgeklärten Despotismus
sprechen kann.
Übrigens wird der
Ausdruck Despotismus
vom Staatsleben nicht selten auch auf andre Lebensverhältnisse
übertragen.
Man bezeichnet es im
Gemeinde-,
Kirchen-,
Vereins- und Familienleben, im Beamten- und Militärwesen als Despotismus
, wenn ein Einzelwille
sich in ungerechtfertigter
Weise andern gegenüber dominierend zur Geltung bringen will. So wird z. B. auch von
einem Ministerdespotismus
gesprochen, wenn sich das Übergewicht eines leitenden Staatsmannes nicht nur
seinen Mitarbeitern und der
Volksvertretung, sondern auch selbst dem Monarchen gegenüber in unzulässiger und übermäßiger
Weise geltend macht.