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Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
(griech.),
»Herr«, insbesondere von Sklaven;
Hausherr;
unter den griechischen
Kaisern Ehrentitel für
Prinzen
oder Schwiegersöhne, auch Mitregenten,
Statthalter von
Provinzen und bevorrechtete
Vasallen,
Patriarchen etc.;
jetzt ein willkürlich
schaltender Machthaber;
s.
Despotismus.
Im Das Lexikon des Zeitungslesers, 1951
Selbstherrlich regierender Herrscher, der seine Entscheidungen rein nach seiner Willkür fällt.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
(grch. despótĕs
), Herr;
im byzant. Kaiserreich ein Titel, der den Söhnen, den Brüdern und Schwiegersöhnen
des Kaisers eigen war;
seit dem 13. Jahrh. der Beherrscher eines Despotats (s. d.);
jetzt soviel wie unumschränkter Gebieter,
Gewaltherrscher, s. Despotismus.