Derogation
(lat.), die Aufhebung eines Gesetzes durch ein später erlassenes anderweites Gesetz;
dann insbesondere die Abänderung eines Gesetzes durch Aufhebung einzelner Bestimmungen im Gegensatz zur Abrogation, der vollen Aufhebung des ganzen Gesetzes;
daher derogieren, schwächen, beschränken, außer Kraft [* 2] setzen.
Das Rechtssprichwort sagt: Lex posterior derogat priori, d. h. das der Zeit nach spätere Gesetz hebt das frühere auf.