Deputierte
(lat.), »Abgeordnete«, die von einer Versammlung, einem Kollegium oder aus der Mitte sonstiger Genossen Abgesandten, welche für jene auftreten und dieselben vertreten sollen. So werden in größern Gemeinden einzelne Mitglieder zur Verwaltung besonderer Zweige des Gemeindewesens (Armen-, Schul-, Gewerbewesen etc.) »deputiert«.
Nach der preußischen Kreisverfassung sind die »Kreisdeputierten« die Vertreter des Landrats.
Namentlich wird die
Bezeichnung Deputierte
auch für Volksvertreter gebraucht (s.
Volksvertretung).
In
Frankreich ist die Deputierte
nkammer
(Chambre des
députés) die aus allgemeinen
Wahlen hervorgehende Zweite
Kammer.