Deputation
(lat.), Abordnung, Entsendung einiger Mitglieder aus einem
Kollegium, einer größern Versammlung,
Korporation
oder sonstigen
Genossenschaft zur Betreibung einzelner Angelegenheiten derselben; dann die abgesendeten
Personen selbst; ferner eine Abordnung
(Ausschuß) von einer Gemeindevertretung zur
Verwaltung einzelner
Zweige des Gemeindewesens
(Armen-,
Schul-,
Gewerbe-,
Steuer-, Einquartierungswesen etc.).
In den deutschen
Freien
Städten ist Deputation
die offizielle Bezeichnung
gewisser Verwaltungskollegien.
Auch sind in vielen deutschen
Staaten Deputationen
zu
Entscheidungen von Streitigkeiten zwischen
Armenverbänden
eingerichtet (s.
Unterstützungswohnsitz). Ebenso wird der
Ausdruck Deputation
zur Bezeichnung parlamentarischer
Kommissionen oder
Ausschüsse
gebraucht, welchen einzelne
Vorlagen zur Vorberatung und zur Berichterstattung darüber im
Plenum überwiesen werden. Von besonderer
Wichtigkeit sind ferner die Deputationen
, welche eine parlamentarische
Körperschaft an den Monarchen, namentlich zur
Überreichung einer
Adresse, entsendet.
Nach der
Geschäftsordnung des deutschen
Reichstags wird die Mitgliederzahl einer solchen Deputation
auf
Vorschlag des
Präsidenten vom
Reichstag bestimmt, während die einzelnen Mitglieder der Deputation
, welche dem
Kaiser eine
Adresse überreichen sollen, durchs
Los
bezeichnet werden. Im ehemaligen
Deutschen
Reiche
gab es allgemeine oder Reichsdeputation
stage und besondere
Deputation
stage, welche in den einzelnen
Staaten von den Abgeordneten der
Stände gehalten wurden.
Beide waren wieder entweder ordentliche oder außerordentliche Deputation
stage, je nachdem sie nach der in den
Reichs- oder
den Provinzialgesetzen vorgeschriebenen
Verfassung oder außer der
Ordnung wegen eingetretener besonderer Umstände gehalten
wurden. Die von den
Deputierten und kaiserlichen
Kommissaren zu stande gebrachten und in einer
Urkunde gesammelten
Beschlüsse hießen Deputation
srezesse (Deputation
sabschiede); vgl.
Reichsdeputation. - Deputationen
hießen auch früher
die von einem Kollegialgericht abgeordneten
Einzelrichter.