Deprekatūr
(mittellat.), das bei einer Schenkung an Klöster und Kirchen von dem Schenkenden reservierte Anrecht auf die Einkünfte zeit seines Lebens;
Deprekatur
29 Wörter, 203 Zeichen
(mittellat.), das bei einer Schenkung an Klöster und Kirchen von dem Schenkenden reservierte Anrecht auf die Einkünfte zeit seines Lebens;
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