Deprekation
(lat. Deprecatio injuriae, »Abbitte«),
eine dem deutschen
Recht eigentümliche beschämende Privatstrafe,
auf welche früher bei Ehrverletzungen, entweder allein oder neben einer
Geldstrafe oder einer
Ehrenerklärung
und
Widerruf, erkannt werden konnte (s.
Abbitte). - In der
Rhetorik ist Deprekation
die
[* 1]
Figur, wobei der Redner, statt mit
Gründen zu
wirken, sich bittweise an die
Richter oder andern Zuhörer wendet. - In der
Dogmatik versteht man darunter
Fürbitte
Christi
für die Gläubigen bei Gott.