Depotwechsel
(Deckungs-, Deposito-, Kautionswechsel), der einem Gläubiger zur Sicherung einer bereits bestehenden oder einer künftigen Forderung übergebene Wechsel. Letzteres ist namentlich im Kontokorrentverkehr üblich, während, was den erstern Fall anbetrifft, zumeist zur Sicherung von ¶
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Darlehns- oder Depositalforderungen Depotwechsel
gegeben werden. Ein solcher Wechsel, meist ein eigner Wechsel, ist allerdings zunächst
nicht zur Weiterbegebung bestimmt, sondern vielmehr zur Hinterlegung bei dem ersten Empfänger, zu dessen Sicherung er dienen
soll, solange das Kontokorrentverhältnis oder die Forderung besteht. Der Umstand, daß es sich um einen Depotwechsel
handelt,
schließt jedoch an und für sich die wechselmäßige Begebung desselben nicht aus, selbst dann nicht, wenn der Wechsel in
seinem Kontext oder in der Überschrift ausdrücklich als Depotwechsel
bezeichnet ist.
Die in kaufmännischen Kreisen vielfach verbreitete gegenteilige Annahme ist nicht richtig, wenn auch der Depotwechsel
seiner Bestimmung
nach nur ein Sicherungsmittel sein, so daß der Empfänger von dem Depotwechsel
nur dann Gebrauch machen soll, wenn
der Aussteller oder der Acceptant seiner Hauptverbindlichkeit nicht nachkommt. Übrigens werden die Depotwechsel
nicht
selten durch die Klausel »nicht an Order« ausdrücklich als Rektawechsel bezeichnet, d. h. von der Begebbarkeit ausgeschlossen.