Depot
(franz., spr. -poh), überhaupt eine
»Niederlage«, besonders von
materiellen Streitmitteln,
Geschütz,
Munition,
Montierungsstücken, Belagerungsbedürfnissen und ähnlichen Vorräten (daher die
Ausdrücke
Artillerie-,
Batterie-, Traindepot
etc.); dann eine Abteilung
Truppen, die man nicht mit ins
Feld nimmt, sondern die zur
Ausbildung des
Ersatzes etc. in den
Garnisonen
zurückbleibt. Solche Abteilungen heißen, je nach ihrer
Stärke,
[* 2] Depot
kompanien, Depotbataillone. In
fremden
Heeren,
Österreich,
[* 3]
Frankreich etc., sind diese Depots
schon im
Frieden vorhanden, in
Deutschland
[* 4] werden dafür
Ersatztruppen
erst bei der
Mobilmachung aufgestellt. S. Remontedepots.
- Im
Handel ist Depot
die
Niederlage von
Waren,
Wertpapieren bei andern.
In Depot
geben heißt bei jemand in Verwahrung geben, ein Depot
errichten ein beständiges
Kommissionslager halten. Sind im Bankverkehr
Wertpapiere in Depot
gegeben, so gelten sie als
Pfand, sobald der Deponent
Schuldner
des
Depositars wird.
Offene und verschlossene Depots
, s. v. w. offene und verschlossene
Depositen (vgl.
Banken, S. 324).