Departement
(franz., spr. -t'māng), Verteilung einer Sache auf mehrere, z. B. Departement des tailles, des quartiers etc., d. h. Verteilung der Steuern, der Quartiere unter das Militär etc.; dann s. v. w. Geschäftsbezirk, Fach oder Behörde, in welchem Sinn es namentlich gegenwärtig mit Ministerium gleich bedeutend gebraucht wird, z. B. das Departement der auswärtigen Angelegenheiten, das Finanzdepartement etc.; endlich Bezeichnung eines größern Bezirks bei der Einteilung eines Landes. In letzterm Sinn kam das Wort besonders in Aufnahme, als in Frankreich während der Revolution durch Beschluß vom die frühere Landeseinteilung in Provinzen abgeschafft und eine neue, in Departements, eingeführt wurde, die nach der Menschenzahl, dem Flächeninhalt und den direkten Steuern geregelt ward.
Hauptsächlich sollte durch die neue Einteilung dem alten, eingewurzelten Gegensatz der einzelnen Provinzen zu einander entgegengewirkt und größere Einheit der Verwaltung hergestellt werden. Die Ausführung besorgte der Abbé Sieyès. Anfangs wurde das Land in 83 Departements eingeteilt, die in der Folge durch die allmählichen Vergrößerungen des Reichs bis auf 140 sich vermehrten und nach der Restauration wieder auf 86 reduziert wurden. Die gegenwärtige Zahl derselben beträgt 87 (vor dem Krieg von 1870: 89)
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Jedes Departement zerfällt in Frankreich in Arrondissements, diese in Kantons und diese in Gemeinden (s. Frankreich). Man ahmte diese Einteilung im Königreich Italien und andern nach französischen Grundsätzen organisierten Staaten nach.