Denunziation
(Denunciatio), im allgemeinen Meldung, Angabe, Anzeige jeder Art; im Strafprozeß die freiwillige, ohne vorherige Aufforderung erfolgte Benachrichtigung der Behörde von dem Vorhaben oder von der Verübung eines Verbrechens. Der Anzeigende ist der Denunziant, der durch die Anzeige Betroffene der Denunziat. Die Denunziation ist ihrer Form nach entweder eine schriftliche oder eine mündliche, eine öffentliche oder eine private, je
mehr
nachdem sie von einem verpflichteten Beamten oder von einer Privatperson ausgeht, und zwar ist jedermann berechtigt, dem Gericht Anzeige von einem beabsichtigten oder begangenen Verbrechen zu machen, verpflichtet nur dann, wenn dies im Gesetz ausdrücklich bestimmt ist. Eine wissentlich falsche Denunziation verpflichtet nicht bloß zur vollen Schadloshaltung des dadurch Benachteiligten, sondern wird überdies kriminell bestraft (s. Anzeige). Erscheint die Denunziation begründet, so wird daraufhin das Strafverfahren eingeleitet. Anonyme Denunziationen verpflichten zunächst nur zu solchen den Grund oder Ungrund der Anzeige aufklärenden Untersuchungshandlungen, welche für die Ehre der beschuldigten Person ohne Nachteil sind. Im gewöhnlichen Leben verbindet man übrigens mit dem Worte Denunziation nicht selten den Begriff des Gehässigen und Heimtückischen, indem man dabei eine aus Beweggründen niederer Art erfolgte Denunziation im Auge hat.