Denunziation
(Denunciatio), im allgemeinen Meldung, Angabe,
Anzeige jeder Art; im
Strafprozeß die freiwillige, ohne
vorherige
Aufforderung erfolgte Benachrichtigung der Behörde von dem Vorhaben oder von der Verübung eines
Verbrechens. Der
Anzeigende ist der Denunziant, der durch die
Anzeige Betroffene der Denunziat. Die Denunziation
ist ihrer Form nach entweder eine schriftliche
oder eine mündliche, eine öffentliche oder eine private, je
¶
mehr
nachdem sie von einem verpflichteten Beamten oder von einer Privatperson ausgeht, und zwar ist jedermann berechtigt, dem Gericht
Anzeige von einem beabsichtigten oder begangenen Verbrechen zu machen, verpflichtet nur dann, wenn dies im Gesetz ausdrücklich
bestimmt ist. Eine wissentlich falsche Denunziation
verpflichtet nicht bloß zur vollen Schadloshaltung des dadurch
Benachteiligten, sondern wird überdies kriminell bestraft (s. Anzeige). Erscheint die Denunziation
begründet,
so wird daraufhin das Strafverfahren eingeleitet. Anonyme Denunziationen
verpflichten zunächst nur zu solchen den Grund oder
Ungrund der Anzeige aufklärenden Untersuchungshandlungen, welche für die Ehre der beschuldigten Person ohne Nachteil sind.
Im gewöhnlichen Leben verbindet man übrigens mit dem Worte Denunziation
nicht selten den Begriff des Gehässigen
und Heimtückischen, indem man dabei eine aus Beweggründen niederer Art erfolgte Denunziation
im Auge
[* 3] hat.