Denominandi
jus
(lat.), s. v. w. Präsentationsrecht
bei Besetzung von Ämtern.
Denominandi jus
9 Wörter, 80 Zeichen
Denominandi
jus
(lat.), s. v. w. Präsentationsrecht
bei Besetzung von Ämtern.
Urkunden über Forderungen, welche nur mittels Vorlegung dieser Urkunden geltend gemacht werden können, wie Wechsel und Inhaberpapiere, indem die Urkunden die Träger [* 3] der Forderung sind.