planmäßig geordnete Unterredungen, die bezwecken,
Kinder zur
Bildung richtiger
Begriffe und
Urteile anzuleiten,
waren seit v.
Rochows (1734-1805) Vorgang in der für
»Aufklärung« des
Verstandes schwärmenden pädagogischen
Welt der
rationalistischen Zeit sehr beliebt.
Richtig verstanden und wohlgeleitet, sind sie auch berechtigt und bezeichnen gegenüber
der geistlosen, lediglich gedächtnismäßigen Art der Belehrung, wie sie früher vorherrschte, einen wesentlichen Fortschritt.
Auf der andern Seite liegt die
Gefahr der Übertreibung und der Verleitung der
Schüler zur Altklugheit sehr nahe. Was an der
Idee der Denkübungen richtig war, findet seine Erfüllung in den
Anschauungs- und Sprechübungen, die nach den Falkschen
Allgemeinen Bestimmungen vom »den Schreib- und Leseunterricht vorbereiten
und auf seinen weitern
Stufen begleiten«. Abgesonderten
Unterricht für die Denkübungen oder die Übungen im mündlichen
Ausdruck fordert
der
Lehrplan der heutigen
Volksschule nicht mehr. Vgl.
Anschauungsunterricht. Die umfangreiche Litteratur
über Denkübungen findet man ziemlich vollzählig in
Zerrenner, Methodenbuch (5. Aufl., Magdeb. 1839, S. 229), und
Niemeyer,
Grundsätze der
Erziehung (neue Ausg. von
Rein,
Langensalza
[* 2] 1878, Bd. 2, S. 37 ff.).
als besonderer Unterrichtszweig, wurden zu Ende des 18. Jahrh. zuerst
durch von Rochow in den Elementarunterricht eingeführt in Gestalt von besondern Unterredungen, die den Zweck hatten, die
Kinder zum Denken, zu richtiger Begriffs- und Urteilsbildung anzuleiten. Rochow verlangte einerseits, daß in allem Unterrichte
der Verstand und das Denken geweckt und entwickelt werde, andererseits richtete er auch Verstandesübungen
in besondern Lektionen ein, in denen einzelne Begriffe, wie Ursache, Wirkung, Grund, Wahrheit, Irrtum, Gewißheit, Wahrscheinlichkeit
u. s. w. erläutert wurden.
Basedow behandelte in diesen Unterredungen den Menschen, seine Seelenkräfte und Seelenzustände und die Denkgesetze. Nach
Pestalozzi soll aller und jeder Unterricht Denkübung sein, was er namentlich in Bezug auf Zahl und Form
darlegte und durchführte. Seine Nachfolger, Graßmann, Graser, Harnisch, Scholz, Denzel, Diesterweg u. a., stimmten ihm bei;
doch hielten manche auch noch unmittelbare, d. h. nicht mit einem besondern Unterrichtsgegenstande
zusammenfallende Denkübungen für nötig, die sie entweder, wie Graßmann und Graser, als allgemeine
Einleitung in die Unterrichtsfächer in die unterste Elementarklasse verlegten oder mit dem Sprachunterrichte verbanden.
Gegenwärtig ist bei den Pädagogen allgemein die Ansicht durchgedrungen, daß die Denkübungen als besonderes Fach vom Lehrplane der
Elementarschule zu streichen seien, indem aller Unterricht eine Übung im Denken sein müsse, daß aber die
Gelegenheit, die der Anschauungs- und der Sprachunterricht zu begrifflichen Erläuterungen bieten, wohl zu benutzen sei. –
Vgl. die Litteraturangaben bei Niemeyer, Grundsätze der Erziehung und des Unterrichts, hg. von Rein (Langensalza 1878).