Denkgesetze
,
die Regeln, nach welchen das Denken sich als logisches, im Gegensatz zu den Gesetzen des Denkens, nach welchen dasselbe sich als natürliches richtet. Jene sind Normal-, diese Naturgesetze des Denkens; jene beziehen sich auf den Inhalt (das Was), diese auf die Art und Weise des Gegebenseins (das Wie) der Gedanken. Jene enthalten die Bedingungen, unter welchen Gedanken für wahr oder falsch, gültig oder ungültig angesehen werden dürfen, diese dagegen die Bedingungen, unter welchen Gedanken, sie seien wahr oder falsch, Erkenntnisse oder Irrtümer, überhaupt entstehen können, thatsächlich entstehen und notwendig entstehen müssen.
Angabe der erstern ist
Sache der
Logik (s. d.) oder
Denklehre, Angabe der letztern
Sache der
Psychologie (s. d.) oder der
Lehre
[* 2] vom
Denken (im weitesten
Sinn).
Werden die Denkgesetze
in
Worten ausgesprochen, so entstehen daraus die sogen.
Grundsätze
oder Prinzipien des (logischen)
Denkens, wie der
Satz, daß das Nicht-nichtzudenkende wahr, das Nichtzudenkende falsch sei
(Satz der Denknotwendigkeit);
daß jeder Denkinhalt sich selbst gleich und daher jedem andern ungleich sei (Satz der Identität und des Widerspruchs);
daß die Wahrheit jedes Denkinhalts entweder ohne Grund (Grundwahrheit) oder in der Wahrheit eines andern begründet (Folgewahrheit) sei (Satz des zureichenden Grundes);
daß zwischen je zwei einander ausschließenden Denkinhalten kein dritter (Satz des ausgeschlossenen dritten), oder, daß zu je zwei einander ausschließenden ein dritter, beide zur Einheit zusammenfassender Denkinhalt möglich sei (Satz der Einheit der Gegensätze; s. Gegensatz).