Demonstration
(lat.), in den empirischen Wissenschaften die anschauliche
Darstellung eines Gegenstandes oder Ereignisses;
so spricht man von einer am
Leichnam oder
von der Demonstration
einer physik. Erscheinung mittels des Experiments. In der
Philosophie
ist Demonstration
soviel wie
Beweis (s. d.), insbesondere deduktiver
Beweis. Im politischen
Sinne versteht man unter
Demonstration
eine öffentliche, namentlich korporative Kundgebung seiner Gesinnung, z. B.
durch einen öffentlichen
Aufzug,
[* 3] eine Ovation, oder durch Nichtbeteiligung an einem
Akt, an dem man sich zu beteiligen verpflichtet
wäre u. s. w. In der juristischen
Sprache
[* 4] ist Demonstration
die
Beschreibung einer
Person oder Sache im Gegensatz
zur Benennung. Für Rechtsgeschäfte, insonderheit letztwillige, gilt der
Satz: falsa demonstratio
non nocet; also wenn nachzuweisen
ist, welches Grundstück der
Erblasser hat hinterlassen, welche
Person er mit dem
Vermächtnis hat bedenken wollen, so beeinträchtigt
die falsche Bezeichnung nicht die
Gültigkeit der
Verfügung.
Über militärische Demonstration
s.
Demonstrative.