(franz.),
Münzen
[* 2] außer
Kurs setzen;
Demonetisi
erung eines Metalls
(Entwährung) heißt das seitherige
Währungsmetall nicht mehr als solches verwenden. So wird durch Übergang von der
Silber- zur
Goldwährung das
Silber demonetisiert.
In
Deutschland
[* 3] werden zwar keine Silberkurantmünzen mehr geprägt, sondern aus
Silber nur noch
Scheidemünzen
hergestellt;
jedoch ist die Demonetisi
erung des
Silbers insofern keine vollständige, als noch der Silberthaler gesetzliches
Zahlmittel in unbeschränktem Betrag ist (vgl.
Währung).
(frz.), die einer Münze zustehende unbeschränkte oder beschränkte
gesetzliche Zahlungskraft aufheben. Man spricht auch von der Demonetisi
erung eines Edelmetalls überhaupt, und es ist darunter
zu verstehen, daß ein Staat dieses Metall von der Verwendung zu Münzen mit voller Zahlungskraft (Währungsgeld)
gänzlich ausschließt. So demonetisierte
Holland 1850 (übrigens in Ausführung eines schon von 1847 datierenden Gesetzes)
das Gold,
[* 5] und M. Chevalier empfahl unter dem Eindruck der kaliforn. und austral.
Goldentdeckungen dieselbe Maßregel auch für Frankreich. Seit 1871 dagegen ist umgekehrt die Demonetisierung des Silbers in
mehrern der wichtigsten Staaten in Angriff genommen und teilweise verwirklicht worden. Namentlich haben
Deutschland, die Staaten des lat. Münzbundes und Holland die weitere Ausprägung von Silberkurantmünzen eingestellt, wenn
auch die früher vorhandenen Münzen dieser Art noch teilweise oder sämtlich in Umlauf geblieben sind. Die neuesten Beispiele
einer Demonetisierung, teilweise von tief eingreifender Wirkung, geben Österreich,
[* 6] Indien und die Vereinigten Staaten
[* 7] von Amerika.
[* 8]