Délit
(franz., spr. -lih), im Code pénal Bezeichnung der zweiten Klasse der strafbaren Handlungen, die nur vor dem Zuchtpolizeigerichtshof abgeurteilt werden und bloß die sogen. Peine correctionnelle nach sich ziehen, im Gegensatz zu den schweren Crimes und den noch geringern Contraventions. Dem Délit entspricht im deutschen Reichsstrafgesetzbuch der Begriff des »Vergehens« im Gegensatz zu »Verbrechen« und »Übertretung«.