Delcredere.
Italienisch, Haftung für Güte einer Forderung.
Delcredere
209 Wörter, 1'580 Zeichen
Im Das Lexikon des Zeitungslesers, 1951
Delcredere.
Italienisch, Haftung für Güte einer Forderung.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
(ital.; franz. Ducroire; engl.
Guarantee, Delcredere
), in der Handelssprache die vertragsmäßig übernommene Gewährleistung für den
Eingang einer Forderung, z. B. die von einem Vertreter (Agenten, Handlungsreisenden) übernommene Haftung für die Forderungen
aus den durch sie abgeschlossenen Geschäften. Der Kommissionär (s. d.) steht nach dem Deutschen Handelsgesetzbuch (Art. 370)
für die Zahlung oder die anderweitige Erfüllung der Verbindlichkeit seiner Kontrahenten ein, wenn dies
von ihm übernommen oder am Ort seiner Niederlassung Handelsgebrauch ist. Delcredere
stehen bedeutet demnach die Übernahme einer
solchen Garantie.
Für die Gewährleistung selbst wird eine Vergütung in Prozenten vom Werte des betreffenden Gegenstandes bewilligt. Delcredere
oder
Delcredere
-Provision heißt dann auch diese für das gedachte Gutsagen gewährte Entschädigung, deren
Höhe je nach dem Umfang der Gefahr, d. h. nach der Länge der Kreditfrist, dem Kreditgesetze, der größern
oder geringern Rechtssicherheit des betreffenden Landes und dem Vertrauen in dessen Handelsstand, verschieden ist. In Deutschland
[* 3] schwankt das Delcredere
bei Warenverkäufen zwischen 1‒3 Proz. Bisweilen wird das Delcredere
nur für einen gewissen
Teil der Forderung, z. B. bis zu 20 Proz. übernommen. In
England rechnet bei Lieferungsgeschäften in ausländischen Produkten, welche noch unterwegs sind, der Makler außer seiner
Courtage ein mit dieser gleich hohes Delcredere
(½ Proz.) an, indem er sich für die Zahlungsfähigkeit
des Käufers verbürgt.