Dekurĭo
(lat.), der Vorsteher einer
Dekurie (s. d.), z. B. Decurio equitum, Anführer
von zehn
Reitern, sodann überhaupt einer Reiterabteilung.
Ferner hießen so die Mitglieder der
Senate in den Munizipien und
Kolonien des römischen
Reichs, wahrscheinlich, weil sie als Vertreter von Abteilungen der Einwohner angesehen
wurden. Zur Zeit der
Republik und unter den ersten
Kaisern war ihr
Amt sehr angesehen und mit vielen Vorteilen verknüpft. Unter
den spätern
Kaisern aber, namentlich seit
Konstantin, wurde das Dekurionat
eine drückende
Last, weil seine Befugnisse durch
die Herrscher immer mehr eingeschränkt wurden, und besonders, weil die Mitglieder derselben zu immer
lästigern Leistungen und schwereren
Opfern herangezogen wurden, indem sie nicht
nur für ihre Stadt große Aufwendungen machen,
sondern auch für die öffentlichen
Steuern, deren
Einziehung
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mehr
ihnen aufgetragen wurde, und die bei den zerrütteten finanziellen Verhältnissen der Städte schwer aufzubringen waren, aus
eignen Mitteln aufkommen mußten. Daher pflegte man allerlei Mittel anzuwenden, um sich dieser Last zu entziehen, und es mußten
harte Strafen angeordnet werden, um der Entvölkerung der Munizipalsenate vorzubeugen. Heiden und Juden mußten unter
christlichen Kaisern ebenso gut Dekurionen
werden wie Christen unter heidnischen Regenten; es kam sogar vor, daß Aufnahme in
den Senat als Strafe diktiert wurde. Trotz dieser Herabsetzung und Entwürdigung überlebte der Dekurio
nenstand die römische
Herrschaft im Abendland und ist für die Erhaltung der römischen Verfassung in verschiedenen Städten während des
Mittelalters von bedeutendem Einfluß gewesen.