Dekretūr
(lat.), kurze Verfügung, Anweisung einer Behörde;
insbesondere die auf eine Eingabe
von dem betreffenden Beamten gesetzte
Verfügung, durch welche das Sekretariats- und Kanzleipersonal zur
Ausfertigung des nötigen
Bescheides angewiesen wird. In einer solchen Dekretur
ist der
Inhalt der auszufertigenden
Verfügung selbst kurz angedeutet.