Dekretalen
(lat., Literae decretales, Decretales epistolae), Antwortschreiben und Entscheidungen, welche die Päpste auf Anfragen andrer oder aus eignem Antrieb an die Bischöfe verschiedener Länder über streitige oder zweifelhafte Fälle der Kirchendisziplin und Kirchenzucht zu erlassen pflegten. Dergleichen Dekrete galten anfangs nur als gute Ratschläge und wurden als solche je nach den obwaltenden Umständen und Verhältnissen von den übrigen Bischöfen gleich den Aussprüchen andrer angesehener Kirchenlehrer benutzt.
Allein schon seit dem 5. Jahrh. beanspruchten sie obligatorische
Kraft
[* 2] auf
Grund des
Wesens des päpstlichen
Primats. Die Verbreitung jener Dekretalen
geschah durch Mitwirkung derjenigen
Bischöfe, an die sie zunächst gerichtet waren. Seit
dem 5. Jahrh. aber fanden sie auch in die Sammlungen der
Kanones
Aufnahme und wurden bald den Konzilienbeschlüssen gleichgestellt.
Am bekanntesten ist die Sammlung der sogen. falschen Dekretalen
des
Pseudo-Isidor (s. d.). Über die in das
Corpus juris canonici aufgenommenen Dekretalen
sammlungen vgl.
Corpus juris.