(griech., lat. Decanus), in der katholischen Kirche der dem Kapitel eines Stifts vorstehende Kanonikus (Dechant,
an Kathedralkirchen Domdechant);
in der protestantischen Kirche s. v. w. Superintendent, geistlicher Inspektor;
im Universitätswesen
der an der Spitze einer Fakultät stehende Professor (s. Universitäten);
in England Dean genannt.
(lat. decanus [bei den röm. Heeren der spätern Zeit ein Führer von zehn Mann]; frz. (doyen; engl.
dean), im kirchlichen Sprachgebrauch ursprünglich ein Aufseher von zehn Mönchen. Später wurde Dekan oder Dechant
Bezeichnung für verschiedene kirchliche Würdenträger. In den Kollegiat- und Domkapiteln (s. d.) ist
der Dekan oder Domdekan der zweite oder, wo kein Propst vorhanden ist, der erste Würdenträger; ihm liegt die Leitung
und Beaufsichtigung des Kollegiums ob. In der kath. Weltgeistlichkeit heißen die Erzpriester
(s. d.) häufig Dekan, und zwar, zum Unterschiede von den Kapitelsdekanen,
Landdekane oder Landdechanten (decani rurales). In Preußen erfolgt die Ernennung der Dekan frei durch den
Bischof, in andern deutschen Staaten (Bayern) ist Anzeige an den Staat oder selbst Genehmigung des Staates (Württemberg, Baden,
Hessen) vorgeschrieben: in Bayern, Württemberg und der Erzdiöcese Köln werden die Dekan vom Klerus gewählt. In der evangelischen
Kirche führen den Titel Dekan in manchen Gegenden die Superintendenten (s. d.). – An den Universitäten sind
die Dekan die Vorsteher der Fakultäten, unter deren ordentlichen Professoren das Dekanat abzuwechseln pflegt.