Dekan
(lat. decanus [bei den röm.
Heeren der spätern Zeit ein Führer von zehn Mann]; frz. (doyen; engl.
dean), im kirchlichen Sprachgebrauch ursprünglich ein Aufseher von zehn Mönchen. Später wurde Dekan
oder Dechant
Bezeichnung für verschiedene kirchliche Würdenträger.
In den Kollegiat- und Domkapiteln (s. d.) ist
der Dekan
oder Domdekan
der zweite oder, wo kein Propst vorhanden ist, der erste Würdenträger; ihm liegt die Leitung
und
Beaufsichtigung des Kollegiums ob. In der kath. Weltgeistlichkeit heißen die Erzpriester
(s. d.) häufig Dekan
, und zwar, zum Unterschiede von den Kapitelsdekanen,
Landdekane oder Landdechanten (decani rurales). In
Preußen
[* 2] erfolgt die Ernennung der Dekan
frei durch den
Bischof, in andern deutschen
Staaten
(Bayern)
[* 3] ist
Anzeige an den
Staat oder selbst Genehmigung des
Staates
(Württemberg,
[* 4]
Baden,
[* 5] Hessen)
[* 6] vorgeschrieben: in
Bayern,
Württemberg und der Erzdiöcese Köln
[* 7] werden die Dekan
vom Klerus gewählt. In der evangelischen
Kirche führen den
Titel Dekan
in manchen Gegenden die
Superintendenten (s. d.). – An den
Universitäten sind
die Dekan
die Vorsteher der
Fakultäten, unter deren ordentlichen Professoren das
Dekanat abzuwechseln pflegt.