Dekórt
(franz. Décourt, engl. Deduction, Abatement, ital. Diffalco, Sconto), im Handel im allgemeinen jeder willkürliche, vereinbarte oder usancemäßige Abzug wegen schlechter Beschaffenheit der Ware oder wegen Mangels an Maß und Gewicht;
im
besondern der ortsübliche Abzug bei Zahlungsverbindlichkeiten. In
Hamburg
[* 2] ist Dekórt
der bei den einzelnen
Waren verschieden bemessene
übliche
Nachlaß
(Rabatt) für sofortige, d. h. einen
Tag nach Empfang der
Ware erfolgende,
Zahlung.
Davon dekourtieren (dekort
ieren),
s. v. w. in Abzug bringen.