Deï
gratia
(lat.,
»von Gottes Gnaden«),
Formel, welche die regierenden
Herren ihren
Titeln vorsetzen. Sie war anfangs
bloß ein demütiges
Bekenntnis der Abhängigkeit vom höchsten
Wesen. So fügten sie zuerst die
Bischöfe auf dem
Konzil
zu
Ephesos
[* 2] bei der
Verurteilung des
Nestorius 431, später auch
Äbte und Äbtissinnen, ja sogar
Mönche und
Kapläne ihren
Titeln
in
Briefen und
Urkunden bei. Bei den
Päpsten kommt sie in Zusammenstellung mit dem
Prädikat servus servorum, auch mit dem Zusatz:
Dei et ecclesiae gratia
vor.
Seit Mitte des 13. Jahrh., als der
Papst für den
Statthalter
Christi auf
Erden galt, schrieb sich die hohe
Geistlichkeit »Von
Gottes und des apostolischen
Stuhls
Gnaden«
(»Dei et apostolicae sedis gratia«
),
wie sich die Bischöfe noch jetzt schreiben. Von der Geistlichkeit nahm Pippin der Kleine die Formel an, und von ihm ging sie auf die fränkischen Könige, deutschen Kaiser und alle souveränen christlichen Fürsten über, und sie hat allmählich die Bedeutung bekommen, daß sie den unmittelbar göttlichen Ursprung der königlichen Gewalt (Königtum von Gottes Gnaden), im Gegensatz zum Ursprung aus dem Willen des Volkes, ausdrücken soll.