Degustation
(lat.), Probe, z. B. Weinprobe, dann Kauf auf Probe (Handel nach Belieben, Kauf aufs Kosten, Kauf ad gustum, ad degustationem, sub gustatione, à l'essai, auf Besicht), d. h. ein Kaufvertrag, bei welchem sich der Käufer eine Ausprobung der Ware vorbehält.
Nach dem deutschen Handelsgesetzbuch handelt es sich in solchen Fällen um einen bedingten Kauf, und der Käufer ist vor erfolgter Erprobung und Genehmigung nicht gebunden.
Vgl. Deutsches Handelsgesetzbuch, Art. 339.