Degradation
(lat.), im allgemeinen die Herabsetzung auf eine niedrigere
Stufe,
Amts- oder Standesherabsetzung,
Ehrenstrafe;
besonders die Herabsetzung eines Beamten aus einem höhern
Amt in ein niederes, als
Disziplinarstrafe. Hinreichender
Grund zur
Degradation
eines
Geistlichen sind nach katholischem
Kirchenrecht
Meuchelmord,
Notzucht,
Blutschande, offenbare Ketzerei,
Verfälschung
päpstlicher
Briefe und alle
Verbrechen, worauf
Todesstrafe steht. Die Degradation
ist hier die Entkleidung von den geistlichen Standesrechten,
welche bezüglich der
Pfarrer von dem
Bischof, in Ansehung der
Bischöfe von dem
Papst vollzogen wird.
Das moderne
Staats- und
Strafrecht nimmt auf die Degradation
der katholischen
Kirche keinerlei Rücksicht mehr, wie sie denn auch für
die evangelische
Kirche längst unpraktisch geworden ist. Im Kriegswesen wurde früher von der Degradation
ein sehr
ausgedehnter
Gebrauch gemacht; man unterschied einfache und schimpfliche Degradation
, bei welcher letztern dem Betroffenen
Epauletten,
Borten etc. durch Henkershand von der
Uniform abgerissen wurden, ebenso hatte man bei der einfachen Degradation
die zum
Gemeinen
und die weniger schimpfliche zu einer niedern, doch nicht niedrigsten
Charge. Gegenwärtig findet in den europäischen
Heeren, ausschließlich Rußlands und der Türkei,
[* 2] die Degradation
nur noch bei
Personen des Unteroffizierstandes zum
Gemeinen statt;
bei
Offizieren ist an ihre
Stelle die
Entfernung aus dem
Heer, in außerdeutschen
Heeren
Kassation getreten. Bei Zivilbeamten ist
die
Strafe der Degradation
überall außer
Gebrauch gekommen.