Defĭzit
(lat., »es fehlt«, als Hauptwort: »das Fehlende«),
besonders gebräuchlich bei dem Staatsfinanzwesen, in welchem
es den Unterschied zwischen der
Einnahme und der
Ausgabe bezeichnet, um dessen Betrag die erstere zu gering ist. Zu unterscheiden
sind budgetmäßiges und wirkliches Defizit.
Ersteres ist dasjenige, welches schon im
Voranschlag des
Staatshaushalts erscheint.
Letzteres ist das Ergebnis thatsächlich erfolgter
Einnahmen und
Ausgaben. Im weitern
Sinn spricht man von einem Defizit
, wenn die
laufenden Gesamtausgaben durch die laufenden Gesamteinnahmen nicht gedeckt werden.
Ein eigentliches Defizit
ist dann vorhanden, wenn die ordentlichen
Einnahmen nicht zureichen, um die ordentlichen
Ausgaben zu decken,
oder wenn die außerordentlichen
Ausgaben nicht innerhalb derjenigen Zeit gedeckt werden, in welcher sie
wirken. Das Defizit
bedeutet demnach, daß diejenigen, welchen die
Ausgaben zu gute kamen, dieselben nicht voll zu tragen haben.
Auch
bei geordneter Finanzverwaltung sind Defizits
nicht immer zu vermeiden, da sowohl die
Einnahmen hinter den Erwartungen
zurückbleiben, als auch die
Ausgaben die
Ansätze des
Voranschlags übersteigen können (Mißwachs,
Krieg,
überhaupt unvorhergesehene Umstände).
Chronische Defizits
sind die
Folge schlechter Finanzverwaltung, welche nur die Gegenwart im
Auge
[* 3] hat und der Zukunft sorglos
Lasten auf
Lasten zuschiebt.
Treue Begleiterinnen derselben sind die Unwirtschaftlichkeit und auch leicht die
Korruption. Die
Mittel zur
Deckung eines Defizits
und zur Vermeidung desselben sind: Minderung der
Ausgaben,
Erhöhung der
Einnahmen oder beides zugleich.
In den zivilisierten
Ländern kommt, da die
Ausgaben mit steigender
Kultur sich erhöhen, im wesentlichen
nur das zweite
Mittel in Betracht. Da die Benutzung der gewöhnlichen außerordentlichen Deckungsmittel für die Zukunft entweder
die
Einnahmen schmälert (Verkauf von Staatsgütern), oder die
Ausgaben erhöht (Verzinsung und Tilgung
der
Schuld), so können drohende chronische Defizits
im allgemeinen zuletzt nur durch
Erhöhung der
Einnahmen aus
Steuern beglichen
werden. Defizit
(Kassendefizit) heißt auch die
Summe, welche an dem
Status einer
Kasse zufolge des durch die
Bücher gegebenen Ausweises
fehlt (s.
Defekt), sowie der durch die kaufmännische
Bilanz sich herausstellende Verlust
(Unterbilanz).