Defĭzit
(lat., »es fehlt«, als Hauptwort: »das Fehlende«),
besonders gebräuchlich bei dem Staatsfinanzwesen, in welchem es den Unterschied zwischen der Einnahme und der Ausgabe bezeichnet, um dessen Betrag die erstere zu gering ist. Zu unterscheiden sind budgetmäßiges und wirkliches Defizit. Ersteres ist dasjenige, welches schon im Voranschlag des Staatshaushalts erscheint. Letzteres ist das Ergebnis thatsächlich erfolgter Einnahmen und Ausgaben. Im weitern Sinn spricht man von einem Defizit, wenn die laufenden Gesamtausgaben durch die laufenden Gesamteinnahmen nicht gedeckt werden.
Ein eigentliches Defizit ist dann vorhanden, wenn die ordentlichen Einnahmen nicht zureichen, um die ordentlichen Ausgaben zu decken, oder wenn die außerordentlichen Ausgaben nicht innerhalb derjenigen Zeit gedeckt werden, in welcher sie wirken. Das Defizit bedeutet demnach, daß diejenigen, welchen die Ausgaben zu gute kamen, dieselben nicht voll zu tragen haben. Auch bei geordneter Finanzverwaltung sind Defizits nicht immer zu vermeiden, da sowohl die Einnahmen hinter den Erwartungen zurückbleiben, als auch die Ausgaben die Ansätze des Voranschlags übersteigen können (Mißwachs, Krieg, überhaupt unvorhergesehene Umstände).
Chronische Defizits sind die Folge schlechter Finanzverwaltung, welche nur die Gegenwart im Auge hat und der Zukunft sorglos Lasten auf Lasten zuschiebt. Treue Begleiterinnen derselben sind die Unwirtschaftlichkeit und auch leicht die Korruption. Die Mittel zur Deckung eines Defizits und zur Vermeidung desselben sind: Minderung der Ausgaben, Erhöhung der Einnahmen oder beides zugleich. In den zivilisierten Ländern kommt, da die Ausgaben mit steigender Kultur sich erhöhen, im wesentlichen nur das zweite Mittel in Betracht. Da die Benutzung der gewöhnlichen außerordentlichen Deckungsmittel für die Zukunft entweder die Einnahmen schmälert (Verkauf von Staatsgütern), oder die Ausgaben erhöht (Verzinsung und Tilgung der Schuld), so können drohende chronische Defizits im allgemeinen zuletzt nur durch Erhöhung der Einnahmen aus Steuern beglichen werden. Defizit (Kassendefizit) heißt auch die Summe, welche an dem Status einer Kasse zufolge des durch die Bücher gegebenen Ausweises fehlt (s. Defekt), sowie der durch die kaufmännische Bilanz sich herausstellende Verlust (Unterbilanz).