Definitorium
(lat.), bei den Mönchsorden eine Anzahl in den Provinzialkapiteln gewählter Mönche, welche dem General oder Provinzial in allen wichtigen Ordensangelegenheiten beizustehen und mit ihm oder statt seiner die Visitation der Klöster zu besorgen hatten;
in der protestantischen Kirche meist s. v. w. Konsistorium.
Die in dem Definitorium
Angestellten
heißen
Definitoren.