Defensor
(lat.), Verteidiger, gerichtlicher Anwalt, Sachwalter, bevollmächtigter Geschäftsführer, Vertreter einer Stadt, Gemeinde, Korporation etc., namentlich der Verteidiger im Strafverfahren.
Man unterscheidet hier zwischen dem freiwillig
erwählten und dem von
Amts wegen aufgestellten sogen. Offizialdefensor
(s.
Verteidigung).
Defensor
civitatis hieß vor
Konstantin d. Gr. der mit Besorgung eines
Geschäfts seitens einer Stadt Beauftragte;
später ein Beamter, der die Bürger vor Bedrückung durch die Statthalter und andern Unbilden zu schützen, auch Anteil an der Jurisdiktion hatte.