Dedikation
(lat.), bei den
Römern die feierliche
Einweihung eines öffentlichen Gebäudes, besonders eines
Tempels,
entweder durch einen der
Konsuln, oder durch den Erbauer des
Tempels, oder durch zwei vom
Volk eigens dazu gewählte
Kommissare
(duumviri dedicando templo), aber immer unter dem
Beistand der Pontifices. Der
Pontifex maximus sprach
ihnen die Einweihungsformel vor. Die Dedikation
erteilte dem durch
sie den
Göttern übergebenen
Tempel
[* 3] etc.
Heiligkeit, so daß niemand
daran mehr eine Änderung vornehmen oder Ansprüche darauf erheben durfte. Der
Tag der Dedikation
galt als der
Geburtstag des
Gottes.
Jetzt gebraucht man das
Wort für die Zueignung oder Widmung von
Schriften, Kunstsachen etc. an eine
Person
(auch eine verstorbene), eine
Sitte, die schon bei den Alten im
Gebrauch war. Seit
Erfindung der
Buchdruckerkunst pflegen Schriftsteller
ihr Werk teils aus Dank, teils, um es zu empfehlen etc., jemand zu dedizieren.