Decem
primi (lat., »die zehn Ersten«) bildeten zu Rom in der ältern Zeit einen Ausschuß des Senats, welcher aus den zehn angesehensten Senatoren bestand.
Diesem Muster entsprechend, hatten auch die Munizipien und Kolonien des römischen Reichs in späterer Zeit ihre Senate mit einem Ausschuß der decem primi, welcher vor den übrigen Mitgliedern durch den Besitz gewisser Vorrechte ausgezeichnet war.
Auch außerdem kommen bei verschiedenen Körperschaften decem primi als Bevorzugte und Vorsteher vor, z. B. bei den Liktoren, Herolden u. a.