Dauphin
(franz., spr. dofäng, lat. Delphinus), ursprünglich und zwar seit dem Grafen Guigo IV. von Viennois (1140), der einen Delphin als Schildzeichen geführt haben soll, Herrschertitel der Grafen von Vienne, der souveränen Herren der Dauphiné in Frankreich, später Titel des präsumtiven Thronerben von Frankreich. Humbert II. vermachte nämlich 1349 die Dauphiné an Karl von Valois, den Enkel Philipps VI. von Frankreich, unter der Bedingung, daß der älteste Sohn des Königs stets diesen Titel führen sollte (s. Dauphiné).
Noch unter Ludwig XI. hatte der Dauphin bedeutende, fast souveräne Rechte; später sank die Würde zum bloßen Titel herab, bis nach der Julirevolution auch dieser abgeschafft wurde. Der letzte, welcher ihn führte, war der Herzog von Angoulême, ältester Sohn Karls X. Die Gemahlin des Dauphins hieß Dauphine. Auch die Grafen von Auvergne führten früher den Titel Dauphin, wenigstens vom Grafen Wilhelm VIII. im 12. Jahrh. an. Zum Gebrauch für den Unterricht des Dauphins ließ Ludwig XIV. unter der Aufsicht des Gouverneurs desselben, des Herzogs von Montausier, von Bossuet und Huet, den Lehrern des Dauphins, eine Ausgabe der römischen und griechischen Klassiker (in usum Delphini) besorgen, die mit Ausnahme des Ovid, der zu Lyon gedruckt wurde, in 64 Quartbänden zu Paris 1674-1730 erschien, und in welcher alle sogen. anstößigen Stellen beseitigt waren.