Dato
(ital., v. lat. datum
,
»gegeben«),
in der Kaufmannssprache s. v. w. heute;
a d., von heute an;
nach dato
, nach heute, vorzüglich auf
Wechseln gewöhnlich.
Daher: Dato
wechsel, solche, deren Verfalltag durch Bezugnahme auf den
Tag der
Ausstellung angegeben ist., z. B. »In drei
Monaten zahlen Sie etc.« oder
»Drei
Monate nach
(a d.,
de d., auf dato
, vom dato, von heute, nach heute etc.) zahlen Sie etc.«
Die Bezugnahme auf das
Datum der
Ausstellung heißt Dato
klausel.