Datĭo
in
solūtum (lat.),
Hingabe an Zahlungsstatt, s.
Annahme an Zahlungsstatt.
Datio in solutum
11 Wörter, 82 Zeichen
in
solūtum (lat.),
Hingabe an Zahlungsstatt, s.
Annahme an Zahlungsstatt.
an Zahlungs Statt (Annahme an Erfüllungs Statt) liegt dann vor, wenn der Gläubiger damit einverstanden, daß
ihm der Schuldner an Stelle der geschuldeten Leistung etwas andres leiste. Der Hauptfall der Annahme an Zahlungs Statt ist der,
daß der Schuldner anstatt eines geschuldeten Geldbetrags eine andre Sache, einen Staatsschuldbrief, einen Wechsel, ein Grundstück
etc.,
an Zahlungs Statt dem Gläubiger mit dessen Einwilligung übergibt. Eine Verpflichtung des Gläubigers, sich dies Surrogat
der Zahlung gefallen zu lassen, besteht nicht, und der Grundsatz des Justinianischen Rechts, wonach Geldschuldner ihren
Gläubigern unverkäufliche Grundstücke an Stelle der Barzahlung zum Taxwert aufnötigen konnten (datio
in solutum
, beneficium
dationis
in solutum
), ist nicht mehr praktisch.
Vgl. Römer, [* 4] Die Leistung an Zahlungs Statt (Tübing. 1866).